Prozess in Erkrath Freispruch trotz DNA-Spur an Pistole
Erkrath · Vor sechs Jahren wurden in Hochdahl eine Wohnung und ein Auto durchsucht. Beamte fanden eine Waffe.
Hochdahler Markt, 17. März 2017: Morgens um 6.15 Uhr klingelt die Polizei an der Türe von Yassin A. Die Beamten kommen mit einem Durchsuchungsbefehl für die Wohnung, auch sein Audi A6 soll kontrolliert werden. Der Wagen steht in der Nähe auf einem Parkplatz, in der B-Säule der Luxuskarosse stoßen die Beamten auf ein Geheimversteck. Darin verstaut: eine Beretta. Einen Waffenschein für die halbautomatische Selbstladepistole kann Yassin A. nicht vorlegen, und aus Sicht seiner Anwälte muss er das auch nicht. Ihr Mandant habe nichts von der Waffe gewusst, der Audi gehöre ihm nicht. Er fahre zwar damit, aber er sei nicht der Halter. Im Übrigen seien immer wieder auch andere Leute mit dem Audi unterwegs gewesen.
Der Wagen wird nach dem Waffenfund sichergestellt, nun beginnt die Suche nach dem eigentlichen Besitzer. Der wird später von der Polizei ausfindig gemacht und teilt aus der Türkei mit: Er habe den Wagen zwar auf seinen Namen angemeldet, aber er sei nicht der Eigentümer. Von einer Waffe wisse er nichts, er habe mit der ganzen Sache nichts zu tun.
Den Audi holt er dennoch ab, um ihn gleich wieder an den Angeklagten zu übergeben: So zumindest will es eine Polizeibeamtin von Kollegen gehört haben. Die Zeugin ist auf der Mettmanner Wache im Dienst, sie war mit dem Fall betraut. Oder eher mit demjenigen, der den Angeklagten bei der Polizei „angeschwärzt“ haben soll.
Der Mann war in Neuss zur Polizei gegangen, von dort schickte man ihn mit der „Waffen-Geschichte“ nach Mettmann. Die Beamten schreiben ins Vernehmungsprotokoll: Ledig, mit dem nun angeklagten Yassin A. nicht verwandt oder verschwägert. Die übliche Abfrage, um zu klären, ob dem Zeugen ein Aussageverweigerungsrecht zusteht. Dass der Mann auch von Frau und Kindern gesprochen hatte, scheint irgendwie unter den Tisch gefallen zu sein. Dass er nach islamischem Recht mit der Schwester des Angeklagten verheiratet ist? Danach scheint den Anzeigenerstatter auf der Wache niemand gefragt zu haben, und gesagt hat er es offenbar auch nicht. Was verwandt oder verschwägert bedeutet?
Die Verteidiger des Angeklagten glauben, dass dessen Schwager das nicht gewusst habe. Jedenfalls sei die vorgeschriebene „Belehrung“ über das Aussageverweigerungsrecht ausgeblieben, die Aussage könne nicht verwertet werden. Der Durchsuchungsbeschluss sei infolgedessen rechtswidrig, für die Anklage habe jegliche Grundlage gefehlt.
Angeklagter trotz DNA-Spur
an der Pistole freigesprochen
Die Beamten hingegen waren damals am Hochdahler Markt zur Tat geschritten, sie hatten die Wohnung und das Auto von Yassin A. durchsucht. Sie finden dessen DNA an der Beretta und sie wissen: Mit der Waffe wurde geschossen. Und dennoch: Am Amtsgericht wird der Angeklagte freigesprochen. Man könne ihm den Waffenbesitz nicht zweifelsfrei nachweisen und da sei auch noch die Sache mit dem Beweisverwertungsverbot wegen der Verwandtschaftsverhältnisse. Gegen den Freispruch war die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen, dort will man den Erkrather nun wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer angemessenen Freiheitsstrafe verurteilt sehen.
Kann die DNA des Angeklagten auf anderem Wege auf die Waffe gekommen sein? Gab es Ermittlungsfehler, die der Staatsanwaltschaft nun auf die Füße fallen? All das kommt im Berufungsprozess erneut aufs Tapet und gleich zu Prozessbeginn machen die Anwälte von Yassin A. klar, wie sie die Sache sehen: Es habe formale Fehler bei der Zeugenvernehmung gegeben, für die Durchsuchung der Wohnung und des Audi habe demzufolge die Rechtsgrundlage gefehlt. Im Übrigen bleibe der Angeklagte dabei: Ihm gehöre weder das Auto, noch die Waffe. Seine DNA könne auf allen möglichen und unmöglichen Wegen an die Beretta gelangt sein. Vielleicht sogar durch die Polizei selbst. Sollte das Gericht sich dieser Auffassung anschließen, dürfte es wohl auch im Berufungsprozess nur ein Urteil geben: Freispruch