Gerichtsverhandlung läuft weiter Erkrather nach Drogenrazzia vor Gericht
Erkrath/Wuppertal · Der 46-Jährige ist wegen Drogenhandels angeklagt. Im Februar 2024 soll das Urteil feststehen.
Im Dezember 2022 war dem Zoll und der Bundespolizei ein Schlag gegen mutmaßliche international operierende Drogenhändler gelungen. Seit einigen Wochen am Wuppertaler Landgericht auf der Anklagebank: ein 46-jähriger Erkrather und fünf Mitangeklagte von 42 bis 51 Jahre.
Bei der Razzia im Dezember 2022 hatten 150 Einsatzkräfte verschiedener Zollbehörden sowie Spezialkräfte von Zollkriminalamt und Bundespolizei insgesamt 19 Objekte in NRW durchsucht, unter anderem auch in Erkrath. Im Prozess wurden nun Details zum Zugriff der Ermittler bekannt, es wurden auch Fotos aus den durchsuchten Objekten gezeigt.
Der Einsatz hatte in den frühen Morgenstunden begonnen, ein Sondereinsatzkommando hatte sich Zugang zu den Wohnungen der Angeklagten verschafft. Auch deren Frauen und Kinder wurden von der Razzia überrascht, sie wurden von Einsatzkräften in separaten Räumen beruhigt. Einer der Männer klagte über Kreislaufprobleme, zwischenzeitlich wurde überlegt, den Notarzt zu rufen. „Wir haben so etwas öfters bei derartigen Einsätzen“, war dazu von einem Zeugen zu hören, der damals für das Zollfahndungsamt Essen vor Ort war. Derartige Razzien würden üblicherweise frühmorgens und unangemeldet erfolgen, damit man die mutmaßlichen Täter auch Zuhause antreffe.
Beim Zollfahndungsamt war seit Februar 2022 unter der Federführung der Zentralstelle für die Verfolgung organisierter Straftaten in NRW gegen eine Tätergruppe von 13 Beschuldigten wegen des Verdachts des Einfuhrschmuggels und Handels mit Betäubungsmitteln ermittelt. Die Ausbeute der Drogenrazzia: 655 Cannabispflanzen, 5 Kilogramm Marihuana, 1,6 kg Amphetamin, 500 Gramm Kokain und 300 Ecstasy-Pillen. Dazu hatten die Beamten 110 000 Euro und auch fünf Waffen sichergestellt. Der Straßenverkaufswert der sichergestellten Betäubungsmittel lag bei mehr als 100 000 Euro.
Bereits im Februar 2022 waren bei einer Kontrolle am Flughafen Köln/Bonn etwa zehn Kilo Kokain sichergestellt worden, die als Kaffeesendung aus Kolumbien getarnt waren. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, Scheinfirmen gegründet zu haben, um einen Bezugsweg für Kokain aus Kolumbien aufzubauen. Einer der angeklagten Männer soll nach Kolumbien geflogen sein, um dort mit Zulieferern über den Aufbau des Kokaingeschäfts zu verhandeln. Die Kammer hat 23 Verhandlungstage festgesetzt, im Februar 2024 soll das Urteil verkündet werden.
Bis dahin will die Kammer auch klären, wie mit einem psychisch erkrankten Angeklagten umzugehen ist, der bereits vor seiner Inhaftierung unter einer Angststörung gelitten haben soll. Bereits zum Prozessbeginn hatte der 47-Jährige der Verhandlung kaum folgen können. Seine Anwälte sind der Auffassung, dass die Untersuchungshaft den Zustand ihres Mandanten erheblich verschlechtert habe, man sei mit der Kammer im Gespräch über dessen Haftfähigkeit.