Luisenstraße in Düsseldorf Verfahren gegen fünf Angeklagte nach Hauseinsturz eröffnet

Düsseldorf · Im Juli 2020 stürzte in Friedrichstadt ein Haus ein, zwei Menschen starben. Jetzt wurde die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen fünf Personen zugelassen.

Zwei Arbeiter starben bei dem Hauseinsturz.

Foto: Uwe-Jens Ruhnau

(veke) Wegen eines Hauseinsturzes mit zwei Toten vor drei Jahren hat das Landgericht Düsseldorf nun das Hauptverfahren eröffnet. Die 20. große Strafkammer hat die Anklage gegen fünf der sechs Angeklagten zugelassen. Architekt, Bauleiter und drei weitere Mitarbeitende der Baufirma müssen sich vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: fahrlässige Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Baugefährdung.

Teile des Hinterhauses in Friedrichstadt waren am Montag, 27. Juli 2020, bei Bauarbeiten eingestürzt. Zwei Arbeiter, 35 und 39 Jahre alt, wurden unter den Trümmern begraben. Zwei Tage lang herrschte Ungewissheit. Erst am Mittwoch war klar, dass beide das Unglück nicht überlebt hatten. Feuerwehrleute konnten die Leichen nach aufwendigen Sicherungsarbeiten aus meterhohem Schutt und Stahl bergen. Arbeiten an einer tragenden Wand sollen Grund für den Einsturz gewesen sein – die Statiknachweise dafür lagen dem Bauamt noch nicht vor.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, bei Planung, Vorbereitung, Überwachung oder Ausführung des Bauvorhabens ihre Sorgfaltspflichten verletzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft im Dezember 2022 gegen sechs Personen, die an dem Bauprojekt beteiligt waren, Anklage erhoben. Es seien eine ganze Reihe an Mängeln aufgefallen: unter anderem eine mangelhafte Planung.

Aus rechtlichen Gründen wurde der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens gegen einen Angeklagten aber abgelehnt, teilt das Landgericht mit. Die Kammer sieht den Prüfingenieur nicht als hinreichend verdächtig an. Er hat nicht gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen oder hatte keinen Einfluss auf den Einsturz und den Tod der Unglücksopfer, heißt es.

Staatsanwaltschaft und mögliche Nebenkläger können aber sofortige Beschwerde einlegen, über die das Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden hätte. Legt eine Partei Beschwerde ein, muss zunächst darüber entschieden werden, bevor der Prozess beginnt. Die Angeklagten sind zudem nicht in Haft, weshalb das Verfahren keinen Vorrang hat. Bis die Hauptverhandlung schließlich beginnt, werden also voraussichtlich noch Monate vergehen.

(veke)