Erkrath/Wuppertal Landgericht urteilt: 47-Jähriger muss wegen Drogenbesitzes in Haft
Erkrath/Wuppertal. · Der Erkrather hatte „neupsychoaktive Stoffe“ in seiner Wohnung und wollte Drogen mit Zutaten aus dem Internet selbst herstellen.
Das Amtsgericht hatte einen Erkrather wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt. Dagegen war der 47-Jährige in Berufung gegangen und die wurde nun vor dem Landgericht in Wuppertal verhandelt.
Erhofft hatte sich der Angeklagte dabei wohl eine Bewährungsstrafe – zur Verhandlung wurde er aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Dort wiederum scheint ihm die sprichwörtliche Decke auf den Kopf zu fallen, was ihn zur Richterin sagen ließ: „Ich habe da draußen ja auch noch ein Leben, und das geht gerade den Bach runter.“ Für die Kammer kam diese Einsicht offenbar zu spät: Die Berufungsrichterin machte dem Angeklagten bereits zu Prozessbeginn wenig Hoffnung darauf, dass er den Gerichtssaal mit einer Bewährungsstrafe verlassen kann. Mittlerweile soll es neue Ermittlungen gegen den 47-Jährigen geben, bei denen es um die Weitergabe von Drogen in der JVA mit weitreichenden Folgen gehen soll. In der Untersuchungshaft soll er Fentanyl an einen Mitgefangenen weitergegeben haben, der an den Folgen des Drogenkonsums verstorben sei. Noch ist die Beweislage in dieser Sache nicht eindeutig, dennoch machte die Berufungsrichterin eine klare Ansage: „Was mir dazu zu Ohren gekommen ist, hilft Ihnen in dieser Situation nicht.“ Stattdessen riet sie dem Angeklagten dazu, sein Leben nun endlich mal in den Griff zu bekommen und zu dem zu stehen, was er getan hat.
Ein Mitwisser berichtete der Polizei von dem Drogenlabor
Das scheint dem Erkrather bislang nicht gelungen zu sein. Vom psychiatrischen Gutachter war zu hören, dass der 47-Jährige lebenslang eine hohe Affinität zu allem gehabt haben soll, was mit Chemie zu tun hat. Ist andernorts in derartigen Fällen meist von Haschisch, Kokain oder Heroin die Rede, so reihte sich hier in der Anklageschrift ein Fachbegriff an den nächsten. Es soll sich um sogenannte neupsychoaktive Stoffe gehandelt haben, die man in der Wohnung gefunden hatte. Der Angeklagte soll sich die chemischen Substanzen teilweise über das Internet bestellt haben. In seiner Erkrather Wohnung soll er dann alles zusammengekippt haben. Auch das Fentanyl soll er im Ausland bezogen haben – vermutlich auch, um die chemische Zusammensetzung der Substanz untersuchen und die Droge später selbst herstellen zu können. Dass sein heimisches Labor entdeckt wurde, hat er einem Mitwisser zu verdanken, der bei der Polizei davon berichtet haben soll. Der Angeklagte hätte gerne noch erzählt, dass es bei den Ermittlungen Missverständnisse gegeben habe. Bei den bei ihm sichergestellten Substanzen soll es sich teilweise um Fehllieferungen gehandelt haben. Er habe jedenfalls nicht gewusst, dass sich die Stoffe in seinem Besitz befunden hätten. Nachdem ihm jedoch die Berufungsrichterin nur wenig Hoffnung auf Strafminderung gemacht, und ihm auch seine Anwältin dazu geraten hatte, nahm der 47-jährige Erkrather die Berufung zurück. Die vom Amtsgericht gegen ihn verhängte Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten wird er nun also doch absitzen müssen.