Höhere Hundesteuer ist vom Tisch
Bürgermeister Christoph Schultz hat den Punkt von der Tagesordnung des Rates gestrichen.
Erkrath. Die Haushaltssituation der Stadt Erkrath ist nach wie vor angespannt. Um die Einnahmen zu erhöhen, hatte die Verwaltung die Hundesteuersatzung der Stadt Erkrath einer Prüfung unterzogen. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29. November und Anfang Dezember im Rat sollten die Kommunalpolitiker über eine Erhöhung der Hundesteuer abstimmen.
Christoph Schultz, Bürgermeister
Doch so weit kommt es nun erst gar nicht. Der neue Bürgermeister Christoph Schultz hat als Chef der Verwaltung diesen Tagesordnungspunkt wieder abgesetzt. Denn er selbst hatte den Vorstoß der Kämmerei nicht abgezeichnet, das war sein Vorgänger Arno Werner. „Die Haushaltssituation der Stadt Erkrath ist nach wie vor angespannt. Es muss sicherlich zukünftig auch an einer Verbesserung der städtischen Einnahmesituation etwas getan werden. Es darf jedoch nicht zu einer einseitigen Belastung der Erkrather Hundebesitzer kommen“, erklärt Schultz sein Vorgehen. „Es wäre zum jetzigen Zeitpunkt ein falsches Signal, die Steuer zu erhöhen“.
Nach der derzeitigen Hundesteuersatzung, die erst im Jahr 2012 geändert wurde, zahlen Hundebesitzer in Erkrath für einen Hund pro Jahr 100 Euro. Bei zwei Hunden kostet jedes Tier 130 Euro pro Jahr, ab dem dritten Hund müssen die Besitzer pro Kopf 150 Euro zahlen. Diese Steuer sollte um 16 Euro pro Jahr und Hund angehoben werden, um damit pro Jahr rund 40 000 Euro zusätzlich in die Stadtkasse zu spülen.
Die Begründung der Kämmerei: Die Stadt Erkrath liege mit den derzeitigen Hundesteuersätzen in fast allen Kategorien unter dem Kreisdurchschnitt. Im Vergleich: In Mettmann zahlen Hundehalter 110 Euro für einen Hund, in Monheim sogar 132 Euro. Nur die Stadt Langenfeld liegt in allen Kategorien unter den Erkrather Sätzen. Dort kostet ein Hund im Jahr 90 Euro.
Die geplante Anhebung sollte in Erkrath zum 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten. Doch die ist nun erst einmal vom Tisch. „Als Chef der Verwaltung kann ich von der Verwaltung eingereichte Vorlagen wieder von der Tagesordnung nehmen“, erklärte Christoph Schultz. Und davon habe er in diesem Fall Gebrauch gemacht — aber nicht ohne vorher die Vorsitzenden der Ratsfraktionen darüber zu informieren.