16 minderjährige Flüchtlingeohne Eltern in Erkrath
Der jüngste Alleinreisende ist gerade einmal 14 Jahre alt.
Erkrath. Am 1. November tritt ein neues Gesetz in Kraft, das es ermöglicht, sogenannte „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ (UMF) nach dem Königsteiner Schlüssel zu verteilen. Bisher mussten sie immer in der Obhut jenes Jugendamtes verbleiben, das sie in erster Instanz aufgegriffen hatte. Mit dem Gesetz sollen vor allem Großstädte entlastet werden, in denen die meisten UMF ankommen.
In Erkrath betrifft das Gesetz 16 junge Flüchtlinge, die seit Anfang der Woche aufgegriffen wurden. 15 von ihnen stammen aus den Erstaufnahmeeinrichtungen, alle sind männlich. Der Jüngste ist 14 Jahre alt und wurde bei seinem Onkel, der seit längerem in Erkrath lebt, untergebracht. Sechs UMF leben zusammen in einer Wohnung, mit pädagogischer Betreuung unter der Regie des Jugendamts.
Die Verteilung ist geregelt. Sieben Werktage hat das Jugendamt Zeit, einen UMF medizinisch und psychologisch zu prüfen und dem Bundesverwaltungsamt mitzuteilen, ob er in eine andere Stadt verlegt werden kann. Der LVR in Köln hat als Zentralstelle die Aufgabe, die zur Verteilung stehenden UMF den neuen Jugendämtern zuzuweisen. Das Jugendamt muss die sichere Reise zum Zielort organisieren. Der Kreis Mettmann hat eine Clearingstelle eingerichtet, wo von Krieg und Flucht traumatisierte UMF psychologisch untersucht werden. Vom Ergebnis dieses Screenings hängt ab, wie mit den Jugendlichen weiter verfahren wird.
Gleichzeitig haben sich Organisationen wie die AWO gemeldet, um Wohnraum zur Verfügung zu stellen. „Da tut sich ein Markt auf“, sagte Jugendamtsleiter Werner Meier. In Mettmann hatte es eine Werbekampagne gegeben, um jugendliche Flüchtlinge in Familien unterzubringen.
Eine solche Aktion sei für Erkrath nicht geplant. „Die Unterbringung in Familien scheint naheliegend, aber traumatisierte Jugendliche sollten besser professionell betreut werden.“ ttp