Männer ergaunerten sich Handys von Reisenden
Die Berufung ging für zwei Angeklagte nach hinten los. Sie müssen mit noch höheren Strafen rechnen.
Erkrath/Wuppertal. Sie lauerten ihren arglosen Opfern am Millrather Bahnhof auf. Mitten in der Nacht und immer dann, wenn niemand hätte zu Hilfe eilen können. Aus einer vermeintlichen Ansprache wurde schnell die Androhung von Gewalt. Dann wurde geschubst, eines der Opfer erinnert sich an einen Schlag ins Gesicht. Der junge Mann fiel rückwärts auf die Straße und hatte noch Tage später an den Folgen einer Gehirnerschütterung zu leiden. Ein anderer wagte sich nach den Übergriffen noch nach Monaten nachts nicht mehr allein auf die Straße.
Und warum das alles? Die beiden Täter hatten es auf die Handys ihrer Opfer abgesehen. Im vergangenen Jahr hatten sie vor dem Mettmanner Amtsgericht über ihre Handy-Abzocke gesprochen und die Taten zugegeben. Dennoch fiel die Strafe mit drei Jahren für den einen, und drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsentzug für den anderen vergleichsweise hoch aus.
Nicht nur, weil bei beiden so einiges im Vorstrafenregister zusammengekommen war. Sondern wohl auch, um klar zu machen, dass es sich nicht um eine harmlose Bagatelle handelt. Die Anwälte der beiden 25 und 24 Jahre alten Angeklagten hatten damals Berufung gegen das Urteil eingelegt und hofften auf eine geringere Strafe für ihre Mandanten, die dann möglicherweise hätte zur Bewährung ausgesetzt werden können.
Nun also wird vor der Strafkammer des Wuppertaler Landgerichts neu verhandelt und schnell war klar: Mit einer Bewährung ist allem Anschein nach nicht zu rechnen. Denn es tauchte noch eine weitere Anklage wegen ähnlicher Delikte gegen die beiden Männer auf. „Das können dann insgesamt schon fünf bis sieben Jahre werden“, rechnete Richter Thomas Bittner den Angeklagten vor, womit sie als Gesamtstrafe zu rechnen haben.
Schon vor dem Beginn der Verhandlung hatte das Verhalten eines der Angeklagten den Richter recht ungehalten werden lassen. Denn der kam beinahe eine Dreiviertelstunde zu spät, während alle anderen Beteiligten des Verfahrens auf ihn warten mussten. Der Angeklagte wiederum plauderte munter drauflos. Auch als die Szene in der Bahn zu Sprache kam, bei der die Angeklagten die Hilfsbereitschaft eines Jugendlichen ausgenutzt hatten, der ihnen sein Handy zum vermeintlichen Telefonieren lieh, verzogen die beiden jungen Männer keine Miene.