Sperrung auf dem Prüfstand
Bürgermeister wägt ab, ob der Beschluss für eine neue Verkehrsführung rechtlich haltbar ist.
Hochdahl. Ist der im Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr gefällte Beschluss, die Johannesberger-, die Kempener- und die Feldheider Straße für den Durchgangsverkehr zu sperren, rechtmäßig oder nicht? Diese Frage beschäftigt derzeit Bürgermeister Arno Werner (CDU). Sprechen nämlich rechtliche Gründe gegen die von SPD, Grünen und BmU getroffene Entscheidung, kann Werner den Beschluss aufheben.
Zur Erinnerung: Zahlreiche Anwohner hatten sich über den „unzumutbaren Lärm“ beschwert, weil ihre Wohnstraßen im Ortsteil Kempen täglich als Schleichweg benutzt werden. Obendrein hielte sich kaum ein Autofahrer an Tempo 30. Die Anwohner formulierten einen Bürgerantrag und untermauerten ihn mit einer mehr als 100 Unterschriften umfassenden Namensliste (die WZ berichtete). Umso größer war ihre Erleichterung, als der Ausschuss sein Votum abgab.
Ob die Freude von Dauer ist, bleibt abzuwarten — denn: „Der Abwägungsprozess läuft“, sagt Bürgermeister Arno Werner. „Ich werde alle Hinweise, die mir gegeben werden, prüfen. Und mir die Frage stellen: Wie zwingend ist die Rechtslage?“
Bereits in den zurückliegenden Tagen habe er sich Gedanken über den „Fall“ gemacht. „Wenn sich derart viele Anwohner für ein Durchfahrtsverbot aussprechen, kann man sich nicht einfach darüber hinwegsetzen“, sagt Werner. Daran ändere auch nichts, dass sich die Verwaltung von Anfang an gegen den Bürgerantrag ausgesprochen habe.
Aus städtischer Sicht sei festzustellen, „dass unter Berücksichtigung des geringen Geschwindigkeitsniveaus, des unauffälligen Unfallgeschehens und der im Vergleich zu anderen Wohnsammelstraßen normalen Verkehrsbelastung der Straßenzug Feldheider Straße/Kempener Straße weder quantitative noch qualitative Auffälligkeiten zeigt, die eine Sperrung für den Durchgangsverkehr rechtfertigen würden. Gleiches gilt für die Johannesberger Straße“.
Damit werden Erinnerungen an die Max-Planck-Straße wach. Obwohl die Politiker damals für das Bürgeranliegen gestimmt hatten, gibt es dort weder Tempo 30 rund um die Uhr noch ein Durchfahrtsverbot für Lastwagen.
„Diese Beschlüsse sind rechtswidrig und werden deshalb von mir beanstandet“, hatte Werner seinerzeit klargemacht. „Zur inhaltlichen Begründung“ verwies er auf ein Schreiben des Landrats.
Darin steht, dass der Ausschuss mit seinem Beschluss gegen Lärmschutz-Richtlinien verstößt. Ansonsten müsste die Max-Planck-Straße umgewandelt werden. Gegenüber den Interessen der Autofahrer würden die persönlichen Anwohner-Interessen zu Unrecht bevorzugt, meint Hendele.