Finanzen in Erkrath Grundsteuer B soll Defizit abfangen
Erkrath · Geplant ist eine Erhöhung der Grundsteuer B um 50 auf 570 Prozentpunkte und der Grundsteuer A um 75 auf 285 Prozentpunkte. Das soll der Stadt künftig eine Million Euro Mehreinnahme garantieren. Das Haushaltsdefizit 2022 liegt laut Kämmerer bei 2,12 Millionen Euro.
(hup) Auch 2022 bleibt die Erkrather Stadtkasse in Schieflage, und das wird auf absehbare Zeit wohl auch so bleiben, prognostiziert Kämmerer Thorsten Schmitz. Als Gründe benennt er immer neue und dabei nicht oder nur teilweise finanzierte Bundes- oder Landesaufgaben, Brand- und Umweltkatastrophen wie das Hochwasser im Juni mit einem 3,8-Millionen-Schaden (Ersatz durch Wiederaufbaufonds noch ungewiss), die Corona-Pandemie und nicht zuletzt extreme Kostensteigerungen in vielen Bereichen.
„Auch der Haushalt 2022 wird ein Haushalt unter sehr schwierigen Voraussetzungen“, sagte Schmidt bei der Vorstellung seines Planungsentwurfs im Stadtrat. Die Fachausschüsse werden von Januar bis Februar 2022 darüber beraten, die Beschlussfassung im Stadtrat ist für die Sitzung am 22. Februar 2022 vorgesehen.
Das für 2022 errechnete Defizit von 2,12 Millionen Euro soll unter anderem durch Erhöhung der Grundsteuer B um 50 auf 570 Prozentpunkte sowie der Grundsteuer A um 75 auf 285 Prozentpunkte gemildert werden. Zuletzt war der Hebesatz der Grundsteuer B in 2017 auf 520 Prozentpunkte angehoben worden, die Grundsteuer A blieb damals unverändert bei 210 Prozentpunkten. Es sei also die erste Anhebung in diesem Bereich seit fünf Jahren, und sie sei als Ausgleich der Geldentwertung durch Preissteigerungen notwendig, rechtfertigt Bürgermeister Christoph Schultz den Vorstoß – Steuererhöhungen, auch moderate, gelten schließlich immer als unpopuläre Maßnahme.
Anders als die schwer kalkulierbaren, Schwankungen unterworfenen Posten der Gewerbesteuer oder der städtischen Anteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sei der Einheitswert bei Grundstücken einmal festgestellt und ändere sich nicht. Nach fünf Jahren gleiche die nun vorgeschlagene Erhöhung von knapp unter 10 Prozent die Inflation aus. „Sie ist auch sozial verträglich, denn für Wohnungen werden zirka 2,50 Euro und für Häuser zirka 5 Euro pro Monat mehr fällig“, so Schultz. Die Schulden belasten Erkrath erheblich, jetzt und in Zukunft, und verschlingen Eigenkapital der Stadt. Gleichzeitig müsse, so der Bürgermeister, aber in den Erhalt der Infrastruktur investiert und es müssten zusätzliche Maßnahmen wie die Intensivierung von Klimaschutzprojekten und die Digitalisierung geschultert werden.
Keine unerhebliche Rolle spielt, dass der von einem 2,12-Millionen-Defizit für 2022 ausgehende Haushaltsplan außerordentliche Erträge aus der Isolierung der Covid-19-Schäden in Höhe von 11,1 Millionen Euro berücksichtigt. Hintergrund ist das vom Land erlassene Covid-19-Isolierungsgesetz, durch das Kommunen die Belastungen durch die Pandemie bis 2024 ergebnisneutral als „außerordentliche Erträge“ isolieren können. Neben einer ganzen oder teilweisen Verrechnung mit vorhanden Rücklagen kann diese Bilanzierungshilfe über maximal 50 Jahre angeschrieben werden. Ohne diese allerdings rein buchtechnische Herausrechnung läge das geplante Jahresdefizit 2022 für Erkrath bei 13 Millionen Euro, erläutert Kämmerer Schmitz. Berücksichtigte man die Covid-19-Schäden bis 2025, blieben von einst 206 Millionen Euro städtischem Eigenkapital lediglich 89 Millionen übrig.
Wer so viele Schulden vor der Brust hat, wird auch einsparen müssen. Kämmer Schmitz kündigt schon mal die Prüfung reduzierter Aufwendungen für Gebäudeunterhaltung und -bewirtschaftung an, ebenso wie „eingeschränkte Leistungsangebote“ der Stadt. Dies werde einer Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young zufolge jede vierte Kommune in Nordrhein-Westfalen im kommenden Jahr tun müssen.
Und jede dritte Kommune werde gezwungen sein, die Grundsteuer zu erhöhen – so wie Erkrath es bereits fest eingeplant hat.