Hilden BA will bei Neubauten Politik zügig beteiligen

Hilden. · Das Wohnungsunternehmen Vonovia will am Gerhart-Hauptmann-Hof zwischen St.-Konrad-Allee und Richrather Straße zwei Mehrfamilienhäuser mit zwölf Wohnungen errichten. Die Stadt hatte im Mai 2019 einen positiven Bauvorbescheid erteilt.

Anwohnern und Politikern halten die Verdichtung jedoch für unverträglich. Nun hat die Politik eine Veränderungssperre beschlossen – um Zeit für einen Bebauungsplan zu gewinnen. Allerdings muss die Stadt wohl die Vonovia entschädigen – mit – vermutlich mit 260 000 Euro.

BA will den Ausschuss
gründlich „entrümpeln“

Das könnte künftig auch vermieden werden, meint Ludger Reffgen, Fraktionsvorsitzender der Bürgeraktion Hilden. Wenn nämlich im Zweifel auch der zuständige Fachausschuss des Stadtrates rechtzeitig beteiligt werde.

Diesem sei dann jedoch ausreichend Zeit einzuräumen, sich gebührend mit dem Einzelfall zu befassen. Deshalb, so ein Vorschlag der BA, „wäre es gut, den bislang völlig überfrachteten Stadtentwicklungsausschuss zu Beginn der neuen Wahlperiode so zu entrümpeln, dass ihm auch die erforderliche Zeit bleibt, sich mit solch wichtigen Bauangelegenheiten angemessen zu befassen“.

Der positive Bauvorbescheid war kein „Fehler“ der Stadtverwaltung, sondern entspricht der Rechtslage. Für den Bereich gibt es keinen Bebauungsplan. In diesem Fall wird eine Bebauung nach Paragraf 34 Baugesetzbuch geregelt. Und danach müsste die Stadt das Vorhaben genehmigen.

Das sieht Reffgen etwas anders. Der positive Bauvorbescheid beruht aus Sicht der Bürgeraktion Hilden auf einer Fehleinschätzung, „was in dem bereits dicht bebauten Wohngebiet noch geht und was nicht“. Immerhin unterliege jede Bearbeitung eines Baugesuchs oder einer Bauvoranfrage einer gründlichen Prüfung über die rechtlichen und örtlichen Möglichkeiten.

 Die Bebauung sei bereits sehr dicht, meint BA-Fraktionschef Ludger Reffgen fest. Dass die Anwohner ihr Mini-Grün verteidigen wollten, könne nicht verwundern.

Nicht alles, was geregelt ist,
muss auch genehmigt werden

Auf der anderen Seite, so Reffgen, müsse nicht alles, was mangels Bebauungsplan nach Paragraf 34 des Baugesetzbuchs geregelt sei, zwangsläufig auch genehmigt werden. Das sei für den „kleinen Bauherrn“ genauso bindend wie für ein großes Wohnbauunternehmen.

Ebenso wenig sei nicht alles, was die neue Landesbauordnung rechtlich zulasse, den Menschen auch zumutbar.

Das gelte vor allem für die von der Landesregierung reduzierten Abstandsflächen, die „einem Leben in der Sardinendose ähnelten“. Mit allen sozialen Folgen, wenn Menschen „zusammengepfercht“ würden, hält Ludger Reffgen letztendlich fest.