Wohnraum in Erkrath Investor darf 50 Wohnungen bauen

Erkrath. · „Wir machen den grundsätzlichen Fehler, das wir keinen Grundsatzbeschluss für sämtliche Bebauungspläne haben, welche Vorgaben durch Investoren einzuhalten sind“.

 Der Park, der an das Bauland angrenzt, wurde vermutlich von Gartendirektor Maximilian Friedrich Weyhe gestaltet. Weyhe hat auch an vielen anderen Stätten gewirkt, wie hier im Weyhe-Park in Meerbusch.

Der Park, der an das Bauland angrenzt, wurde vermutlich von Gartendirektor Maximilian Friedrich Weyhe gestaltet. Weyhe hat auch an vielen anderen Stätten gewirkt, wie hier im Weyhe-Park in Meerbusch.

Foto: Wolfgang Schmüdderich

An der Düsseldorfer Straße in Alt-Erkrath, schräg gegenüber des Rosenhofs, sollen 50 neue Wohnungen in drei Gebäudeteilen entstehen. Dazu hat ein nicht benannter Investor einen Bauvorbescheid beantragt. Nach Lage der Dinge ist die Bebauung an dieser Stelle ohne Bebauungsplanverfahren zulässig.

Als der Planungsausschuss die Genehmigung durchwinken sollte, hatten Bündnis 90/Die Grünen und BmU jedoch Bedenken. Peter Knitsch beantragte ein Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan, um auf das Maß der baulichen Nutzung Einfluss nehmen zu können. Wegen fehlender rechtlicher Grundlage wurde der Antrag angelehnt.

Das Vorhabengrundstück liegt südlich der Düsseldorfer Straße und weist im nördlichen Teil geringe Bebauung und im südlichen Teil einen Landschaftspark auf. Der Bebauungsplan, der ursprünglich für die Fläche galt, wurde 2004 aufgehoben, um den Park in seinem Bestand zu schützen. Der Park in ist die Denkmalliste der Stadt eingetragen, weil vermutet wird, dass der namhafte preußische Gartendirektor Maximilian Friedrich Weyhe im 19. Jahrhundert an seiner Gestaltung beteiligt war.

Dies ist dem Investor bekannt und er hat seine Planungen entsprechend angepasst, so dass der Park weiterhin geschützt bleibt. Die Bebauung mit drei- bis achtgeschossigen Gebäuden soll nur im nördlichen Teil an der Düsseldorfer Straße entstehen. Die rechtliche Grundlage bildet der Paragraf 34 des Baugesetzbuches: „Ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist“.

Der Investor plant keinen
Anteil von Sozialwohnungen

Auf Nachfrage von Uli Schimschock (SPD) erklärte Helmuth Hentschel, Fachbereichsleiter Bauaufsicht, dass vom Investor kein Anteil an Sozialwohnungen geplant sei. Peter Knitsch (Grüne) wollte aus diesem und anderen Gründen das Vorhaben nicht einfach so durchlaufen lassen. „Wenn man als Stadt Sozialwohnungen und Klimaschutz will, dann geht das nur über ein Bebauungsplanverfahren“. Auch könnte man so Bürgerbeteiligungen durchsetzen und etwa verhindern, dass Schottergärten entstehen. Beigeordneter Fabian Schmidt widersprach: „Das ist kein rechtlich praktikabler Ansatz“. Da durch Paragraf 34 Baurecht bestehe, müssten städtebauliche Gründe entgegenstehen, um ein Bebauungsplanverfahren durchzusetzen. Nur „Klimaschutz“ oder „Sozialer Wohnungsbau“ würden nicht ausreichen: „Damit würden wir vor Gericht auf die Nase fallen“, so Schmidt. „Deshalb habe ich ja auch diverse Punkte genannt“, entgegnete Peter Knitsch. Es sei legal und legitim, Einfluss darauf zu nehmen, „was da passiert“, und zwar bei allen Bauvorhaben. Das sah auch BmU-Fraktionschef Bernhard Osterwind so: „Wir machen den grundsätzlichen Fehler, das wir keinen Grundsatzbeschluss für sämtliche Bebauungspläne haben, welche Vorgaben durch Investoren einzuhalten sind“.Daher sei auch die BmU zu dem Ergebnis gekommen, dass man für das Vorhaben planungsrechtliche Schritte einleiten sollte. Der Antrag der Grünen wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung, keine planungsrechtlichen Schritte zu ergreifen, wurde durch CDU, FDP und Schimschock bestätigt.