Hilden Anwohner der Baustraße müssen zahlen
Hilden. · Der Landtag hat das Gesetz reformiert. Es betrifft aber nicht die Baustraße. Die geänderte Satzung der Stadt sieht jetzt eine Ratenzahlung vor.
Anders als in anderen Bundesländern müssen sich in NRW Anlieger an den Kosten für den Neubau von Straßen beteiligen. Der Steuerzahlerbund NRW sammelte mehr als 460 000 Unterschriften für die Abschaffung von Straßembaubeiträgen. Die schwarz-gelbe Mehrheit im Landtag reformierte zwar das Gesetz, schaffte die Beiträge aber nicht ab, sondern reduzierte sie nur. Auf die Anlieger dürfen nur noch 50 Prozent umgelegt werden, die Beiträge können gestundet oder in Raten gezahlt werden. Die Opposition will vor den Verfassungsgerichtshof in Münster ziehen. Georg Lampen, Anwohner der Baustraße, hatte fast genau vor einem Jahr einen Bürgerantrag gestellt. Er bittet die Stadt, auf die Vollstreckung von Beitragsbescheiden zu verzichten, bis der Landtag über die mögliche Abschaffung oder Änderung des Beitragsrechts entschieden hat: „Damit soll der Stadt und betroffenen Anliegern ein für beide Seiten mit viel Aufwand und Bürokratie verbundener Rechtsstreit erspart werden.“
Nach vier Jahren verjährt
die Forderung der Stadt
Bürgermeisterin Birgit Alkenings hielt das für rechtswidrig. Eine Nichtfestsetzung von Straßenbaubeiträgen verstoße gegen geltendes Recht. Sie beruft sich dabei auf den Städte- und Gemeindebund NRW, das Landesministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung sowie das Oberverwaltungsgericht NRW. Vier Jahre habe die Kommune Zeit, die Beiträge festzusetzen. Dann verjährt die Forderung. Wenn das passiert, könnten nicht nur der Bürgermeister, sondern auch Ratsmitglieder in Regress genommen werden. Im Fall der Baustraße ende die Beitragserhebungsfrist am 31. Dezember 2021. Die Mehrheit im Rat sah das trotzdem anders und folgte dem Bürgerantrag – ohne endgültig über ihn zu entscheiden.
Inzwischen hat der Landtag entschieden. Was bedeutet das für die Anlieger der Baustraße? „Da die Baumaßnahme weit vor den vom Land NRW beschlossenen Fristen begann, hat die Änderung des Landesgesetzes keine grundsätzlichen Auswirkungen auf die Abrechnung der Straßenbaumaßnahme“, erläutert Baudezernent Peter Stuhlträger. Die 70 beitragspflichtigen Grundstückseigentümer der Baustraße müssen also zahlen – insgesamt 310 000 Euro.
20 Prozent müssen unter 1000 Euro zahlen, 40 Prozent zwischen 1500 und 2500 Euro, 24 Prozent zwischen 2500 und 5000 Euro, 10 Prozent zwischen 5000 und 7500 Euro und sechs Prozent mehr als 7500 Euro. Bei letzteren handele es sich um einen Gewerbebetrieb und um Mietwohnungsobjekte.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 11. März mit Mehrheit eine neue Satzung für Straßenbaubeiträge beschlossen. Der Stadtrat sollte eigentlich am 25. März den Satzungsbeschluss fassen. „Er wurde jedoch von der Verwaltung von der Tagesordnung genommen, um aufgrund der Corona-Pandemie eine möglichst kurze Ratssitzung zu ermöglichen“, erläutert Stuhlträger: „Aus heutiger Sicht ist die Beratung für die kommende Ratssitzung am 17. Juni vorgesehen.“
Wenn der Satzungsbeschluss des Rates vorliegt und rechtskräftig ist, wird die Stadt die Bescheide an die zahlungspflichtigen Anlieger der Baustraße versenden. Sie müssen grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Erhalt der Beitragsbescheide zahlen, wenn sie nicht innerhalb dieser Frist eine Ratenzahlung beantragen und vereinbaren. Das sieht die neue Satzung nämlich vor.