Bluttat in Haan Zeugen schildern beim Prozessauftakt Szenen vom Tatort
Haan/Wuppertal · Der 46-Jährige soll im April 2021 an der Alleestraße seine frühere Lebensgefährtin getötet und deren Mutter schwer verletzt haben. Nun beginnt der Prozess gegen den Angeklagten.
Er sitzt mit Parka und verschränkten Armen auf der Anklagebank. Sagen will der wegen Totschlags in zwei Fällen angeklagte 64-Jährige nichts zu dem, was ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft: Der gebürtige Pole soll am 23. April 2021 seine ehemalige Lebensgefährtin (64) getötet und deren 84-jährige Mutter so schwer verletzt haben, dass die Seniorin zwei Monate später im Krankenhaus starb.
Zwei Polizeibeamte, die damals als erste zum Tatort in der Alleestraße geeilt waren, berichteten nun im Zeugenstand von erschütternden Szenen. In der Wohnung waren sie auf die Tochter der 64-Jährigen gestoßen, deren zuvor ebenfalls herbeigeeilter Freund noch vergeblich versuchte, das Opfer zu reanimieren. Die schwerverletzte Großmutter lag mit dem Kopf im Schoß ihrer Enkeltochter und war beim Eintreffen der Polizei zwar noch bei Bewusstsein, aber nicht mehr ansprechbar.
Der Angeklagte soll mehrfach mit einem Messer auf die beiden Frauen eingestochen haben, seine ehemalige Lebensgefährtin verstarb noch am Tatort. Sie hatte mehrere Stichverletzungen erlitten, unter anderem soll das Herz durchstochen worden sein. Die 84-Jährige war am Darm verletzt worden, sie starb zwei Monate später.
Der Name des nun Angeklagten war von den Angehörigen bereits am Tatort mehrfach genannt worden, der Mann soll bis kurz vor dem gewaltsamen Eindringen in die Wohnung der beiden Frauen mit der 64-Jährigen liiert gewesen sein. Kennengelernt hatten beide sich in einer Suchtklinik – weil der Angeklagte weiterhin Alkohol konsumiert haben soll, hatte sich die Frau von ihm getrennt. Der 46-Jährige war Stunden nach der Tat alkoholisiert und in hilflosem Zustand am Hildener Rathaus von Polizeibeamten aufgegriffen worden.
Noch am Tatort hatte die Tochter des 64-Jährigen Opfers den Beamten davon erzählt, dass es nach der Trennung ihrer Mutter von dem im Nachbarhaus wohnenden Angeklagten häufiger via WhatsApp und auch bei Begegnungen auf der Straße zu Streit gekommen sei. Der Mann habe damit gedroht, sich selbst oder anderen etwas antun zu wollen.
Die Kammer hat vier weitere Verhandlungstage festgesetzt, am 9. Februar soll das Urteil verkündet werden.