Haan Kommunalaufsicht sieht kein Vergehen bei Bürgermeisterin

Haan · Ob die Abwahl Formellas selbst rechtmäßig war, ist weiter offen.

Bild von der Stadtratssitzung am 9. April. Bürgermeisterin Bettina Warnecke (l.) und die Erste Beigeordnete Dagmar Formella, die fünf Tage zuvor nach einer Verwaltungsgerichtsentscheidung wieder zum Dienst gekommen war. Wenig später wählte die Ratsmehrheit die Dezernentin ab.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

. Bettina Warnecke hat bei der Abberufung der Ersten Beigeordneten Dagmar Formella keine beamtenrechtliche Pflicht verletzt – zu diesem Ergebnis kommt die Kommunalaufsicht, in diesem Fall der Kreis Mettmann. Demnach hat die Haaner Bürgermeisterin bei dem Abwahlprozess alles richtig gemacht. Ob die eigentliche Abwahl allerdings rechtmäßig war, hat der Kreis nicht beschieden – dieses Verfahren liegt weiter bei Gericht.

„Mir war unter anderem wichtig zu klären, ob ich mit der Unterrichtung der Ratsmitglieder im Fall Formella gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen oder gegen die Wohlverhaltenspflicht nach dem Beamtengesetz verstoßen haben“, erklärt Warnecke. Das seien disziplinarrechtliche Vorwürfe, die unter anderem auf Facebook erhoben worden waren. Um diesen Vorwürfen entgegenzutreten, hatte Warnecke selbst beim Kreis ein Verfahren angestoßen, das ihr Verhalten überprüfen sollte.

Keine Anhaltspunkte auf
Verdacht eines Dienstvergehen

Das Ergebnis ist laut Kommunalaufsicht eindeutig: „Anhaltspunkte, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen, liegen nicht vor“, schreibt der Kreis in seiner Stellungnahme zu dem Fall. Die Haaner Bürgermeisterin hat nach der Einschätzung der Prüfer keine beamtenrechtliche Pflicht verletzt. Mit der Unterrichtung der Ratsmitglieder sei Warnecke ihrer Informationspflicht nach Paragraf 55 Gemeindeordnung NRW nachgekommen.

Am 9. April hatte der Haaner Stadtrat die langjährige Erste Beigeordnete und Stadtkämmerin, die 45 Jahre in der Verwaltung gearbeitet hatte, abgewählt. Wegen Vertrauensverlustes, wie es hieß. Die Abwahl erfolgte mit großer Mehrheit. Seitdem sehen sich Fraktionen und Stadtspitze teilweise harscher Kritik ausgesetzt. Landrat Thomas Hendele hat sich zuletzt sogar mit dem Antrag auf eine Fachaufsichtsbeschwerde beschäftigt, die ein Bürger gegen Bürgermeisterin Warnecke erhoben hat. Dieser Antrag dürfte mit dem nun zugestellten Persilschein aus Mettmann wahrscheinlich auch vom Tisch sein.

Gestoßen hat sich Warnecke auch an den Kommentaren der Fraktionsvorsitzenden der Wählergemeinschaft Lebenswertes Haan (WLH). Lukat kritisiert das Verhalten der Bürgermeisterin in dem Abwahlverfahren und hat laut Warnecke gefordert, es rechtlich prüfen zu lassen.

„Ich habe diese Kommentare zum Anlass genommen, mein eigenes Verhalten im Zusammenhang mit der Ersten Beigeordneten von der Kommunalaufsicht klären zu lassen“, sagt Warnecke und begründet so ihren Schritt.