Hildener lässt Begriff schützen Wer hat das Recht auf „Malle“?
Hilden/Palma. · Vor 17 Jahren hat sich der Hildener Jörg Lück den Begriff „Malle“ schützen lassen. Seitdem kämpft er um die Marke und lässt abmahnen. Jetzt wehrt sich ein Blogger dagegen.
Jörg Lück (55) ist sich keiner Schuld bewusst: „Ich arbeite seit vielen Jahren an der Marke und versuche nur, sie sauber zu halten“, sagt der Hildener Unternehmer. Gemeint ist der Begriff „Malle“, den er sich vor 17 Jahre beim Europäischen Markenamt schützen ließ. Schon im Jahr darauf habe er jemanden abmahnen lassen, der den Begriff kommerziell nutzte. „Wir mahnen seit Jahren ab“, berichtet Lück. Er sitzt an einem Tisch in seinem Garten in der Hildener Innenstadt, vor ihm liegen mehrere CDs, die alle irgendwo den Namen „Malle“ tragen und an denen er maßgeblich beteiligt war, wie er erklärt. Das Wort „Malle“ dürfte dem Großteil der Deutschen bekannt sein: Es hat sich als umgangssprachliche Bezeichnung für die Urlaubsinsel Mallorca durchgesetzt.
Holger Seyfried vom Internetblog „Reisetiger“ berichtet oft über die Lieblingsinsel der Deutschen. In einem Artikel tauchte dreimal der Begriff „Malle“ auf. „Für den strittigen Mallorca-Artikel, in dem genau drei Mal das Wort „Malle“ vorkommt, sollen wir derzeit 1822,96 Euro zahlen. Und da ist die Lizensierung noch nicht mit drin. In der Unterlassungserklärung sollen wir uns zudem verpflichten, für jede Zuwiderhandlung automatisch eine Vertragsstrafe von 3000 Euro zu zahlen“, erklärt er in einem Blog-Eintrag.
Seyfried hat sich einen Anwalt genommen. Markus Plüschke ist Spezialist für Markenrecht: „Ortsbezeichnungen sind nicht schutzfähig, die Marke hätte nie eingetragen werden dürfen.“ Entsprechend liege auch bereits ein Antrag vor, die Marke zu löschen. Wann das Europäische Markenamt darüber entscheidet, ist unklar.
Lück hat als Produzent mehrere „Malle“-Sampler veröffentlicht
Jörg Lück sieht der Entscheidung gelassen entgegen: „Dabei geht es überhaupt nicht um Mallorca, sondern um malle, wie bekloppt“, erklärt er. „Ich selbst sage auch nicht: Ich fliege nach Malle, sondern ich fliege nach Mallorca.“ Lück hat sieben Jahre lang auf der Insel gelebt, seit 2003 ist er wieder in Hilden.
Aber wie kam er dann auf die Idee, sich den Markentitel schützen zu lassen? „Ich bin Musiker und habe 1994 mal eine Schlagernummer gemacht: We love Mallorca.“ Auf diese Weise sei das Musiklabel EMI auf ihn aufmerksam geworden. 1995 brachten sie gemeinsam die ersten „Ballermann-Hits“ heraus, sagt Lück. Im nächsten Jahr dann die zweite Auflage, das Album entwickelte sich zum Verkaufshit.
„Ich bin auch Produzent und habe unter anderem mit ,Zehn nackte Friseusen’ von Mickey Krause und mit dem Lied ,Wahnsinn, Hölle, Hölle, Hölle’ zwei große Hits gemacht. Und dann brauchten wir etwas für den Winter – und wir haben die ,Après-Ski-Hits’ erfunden“, sagt Lück. Ebenfalls ein Riesenerfolg. „Diese Marke hatte ich ebenfalls schützen lassen, sie dann aber an EMI übertragen.“
Auf der Suche nach einem weiteren Party-Sampler sei ihm die Idee zu „Malle“ gekommen. „Wir wollten etwas Verrücktes haben, eine crazy Reihe – da dachte ich an den Spruch ,Bist du malle!?’ Und dieses Wort habe ich mir dann schützen lassen“, sagt Lück. 2002 erschien dann die erste „Malle“-Hits.
So eine Marke müsse man sauber halten: „Das ist wie ,Ballermann’ oder ,Coca-Cola’“, sagt er. Natürlich habe aber jeder die Möglichkeit, eine Lizenz für „Malle“ zu erwerben. Die Webseite ist unter der Adresse „malle-lizenzen.com“ zu erreichen. „Um eine Malle-Party mit bis zu 1000 Leuten zu feiern, müssen 500 Euro Lizenzkosten bezahlt werden“, sagt Lück, „das sind 50 Cent pro Gast.“
Holger Seyfried vom Internetblog „Reisetiger“ hat dagegen direkt eine Abmahnung erhalten und ist erbost: „Wir veranstalten keinerlei Partys, sondern berichten über Hotel-Deals und Reiseangebote. Da kann es schon mal vorkommen, dass wir bei einer Reise nach Mallorca von „Malle“ sprechen. Insbesondere wenn es um die dortige Partyszene an der Playa de Palma geht, denn genau die wird vielfach mit der Abkürzung assoziiert“, erklärt er.
Warum wurde Seyfried trotzdem abgemahnt? „Uns liegt nichts daran Privatleute abzumahnen. Wir mahnen nur Leute ab, die mit unserer Marke kommerziell Geld verdienen“, sagt Jörg Lück. „Sie nutzen etwas, das ihnen nicht gehört.“ Und auch wenn der Blog-Betreiber in dem Moment nicht absichtlich die Markenrechte verletzt hat: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, sagt Jörg Lück.