Menschen, die in der Innenstadt wohnen, genießen die Annehmlichkeiten der fußläufigen Erreichbarkeit von Geschäften, Banken und Restaurants, fühlen sich aber gleichzeitig vom Lärm des urbanen Treibens gestört.
Das passt nicht zusammen — auch wenn Richter diesen Klägern immer häufiger recht geben. Die Klagen schränken nicht nur die Gastwirte ein, sondern auch alle anderen Menschen in der Stadt.