Gericht rüffelt Verwaltung

Richter erklären den Bebauungsplan für den Bereich rund um die Friedrichstraße für unwirksam.

Haan. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Bebauungsplan 51 „Friedrichstraße/ Mittelstraße“ für unwirksam erklärt. Den hatte die Stadt aufgestellt, um die Innenstadt im direkten Umfeld von Rathaus und Stadtbad attraktiv zu halten und die Entwicklung gastronomischer Betriebe zu fördern.

„Auslöser für verschiedene Gerichtsverfahren war die Außengastronomie der Friedrichstuben“, sagt Planungsamtsleiter Jürgen Rautenberg. Sofie Papapetrou hat dort mit Genehmigung der Stadt hinter ihrem Lokal einen Biergarten eröffnet.

„Wir betrachten das Gebiet in direkter Nachbarschaft zu Rathaus, Stadtbad und Fußgängerzone als Kerngebiet“, sagt Rautenberg. Das lasse dort großflächigen Einzelhandel (der ist zurzeit aber kein Thema), Wohnen, Gewerbebetriebe und Gastronomie zu.

Nur: Einen Bebauungsplan, der dieses Gebiet rechtssicher als Kerngebiet ausweist, gab es bei der Erteilung der Genehmigung nicht. Ein Nachbar zog gegen die Betriebserlaubnis für den Biergarten vor Gericht. Mit dem Ergebnis, „dass die Richter unserer Einschätzung nicht gefolgt sind“, sagt Rautenberg. Auch eine modifizierte Genehmigung mit einer reduzierten Zahl an Sitzplätzen habe keinen Erfolg gebracht.

Deshalb brachte die Verwaltung im Frühjahr 2009 den Bebauungsplan 51 auf den Weg. Damit wollte die Stadt auch der schleichenden Entwicklung der Friedrichstraße zum allgemeinen Wohngebiet entgegenwirken. „Dazu haben wir als Kommune das Recht, und das haben die Richter anerkannt“, sagt Rautenberg: „Nur das, was sich dort abspielen darf, müssen wir genauer bewerten und abschätzen.“

Der Planungsamtsleiter kündigte an, dass die Stadt jetzt mit einem Gutachter den von den Richtern bemängelten fehlenden Abwägungsprozess vornehmen wird. Sie muss unter anderem mögliche Lärmemissionen ermitteln sowie Betriebszeiten der Gastronomie und deren Auswirkungen überprüfen.

„Wir haben jetzt erst einmal umsonst gearbeitet“, gibt Rautenberg nach dem Urteil aus Münster zu: „Aber die Richter sind auf einen Aspekt eingegangen, den wir nicht absehen konnten.“

Dass die Stadt solche Festsetzungen für ein Kerngebiet bereits im Bebauungsplan vornehmen muss, damit habe er nicht gerechnet: „Ich bin davon ausgegangen, dass wir die Öffnungszeiten, Zahl der Sitzplätze und das Abspielen von Musik im Baugenehmigungsverfahren regeln können. Aus unserer Erfahrung ist das Gericht — was die Anforderung an die Stadtplanung angeht — bereits einen Schritt weitergegangen.“