Ermittlungsverfahren Formella droht ein Strafbefehl
Haan. · Der Fall der mutmaßlichen Bestechlichkeit von Haans früherer Beigeordneter Dagmar Formella scheint in eine entscheidende Phase einzutreten. Nach RP-Informationen beraten Staatsanwalt und Verteidiger über einen Strafbefehl.
Neue Entwicklung im Fall Formella: Nach neuesten Informationen sind die Ermittlungen gegen die frühere Haaner Beigeordnete in eine entscheidende Phase eingetreten. Demnach geht es momentan darum, ob ein Gerichtsverfahren gegen die Wahlbeamtin eröffnet werden soll, oder nicht. Formella, der unter anderem Bestechlichkeit vorgeworfen wird, ist demzufolge angeboten worden, ein sogenanntes Strafbefehlsverfahren zu akzeptieren.
Dessen Besonderheit liegt darin, dass es zu einer rechtskräftigen Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung führen kann. Dies entlastet Gericht und Staatsanwaltschaft, kann aber auch im Interesse des Beschuldigten liegen, da das Verfahren kostensparend, schnell und ohne Aufsehen erledigt wird. Die Schuld des Täters muss dabei nicht zur Überzeugung des Gerichts feststehen, es genügt ein hinreichender Tatverdacht.
Normalerweise würde eine Hauptverhandlung folgen
Normalerweise findet vor einer strafrechtlichen Verurteilung eines Täters eine Hauptverhandlung vor einem Gericht statt. Im Laufe dieser Verhandlung wird der Fall mündlich erörtert, es werden Beweise erhoben und der oder die Angeklagte zur Sache angehört.
Immer wieder wird jedoch auf eine mündliche Verhandlung vor Gericht verzichtet und stattdessen ein Strafbefehlsverfahren durchgeführt. Dies ist allerdings nur bis zu einem Strafmaß von einem Jahr Haft auf Bewährung zulässig.
Ob dies auch im Fall Formella zum Tragen kommt, wollte Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert auf Anfrage weder bestätigen, noch dementieren. Er räumte lediglich ein, zurzeit Gespräche mit Formellas Rechtsanwalt Bernd Kuckels zu führen. „Zu Details werde ich mich allerdings nicht äußern“, betonte der Staatsanwalt. Dazu sei es noch zu früh.
Vom Tisch ist nach RP-Informationen allerdings eine Einstellung das Verfahrens gegen Auflage. Die Staatsanwaltschaft kann ein Strafverfahren nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung einstellen, wenn es sich bei der verfolgten Tat um ein Vergehen handelt und das öffentliche Interesse sowie die Schwere der Schuld einer Einstellung nicht entgegenstehen. Das kommt im Fall Formella offenbar nicht infrage.
Die Stadt Haan in Person von Bürgermeisterin Bettina Warnecke hatte die damalige Beigeordnete angezeigt, weil sie sich im Zusammenhang mit der Vergabe von Aufträgen zum Sicherheitsdienst in Flüchtlingsunterkünften persönliche Vorteile verschafft haben soll. Ein damals angestrengtes Disziplinarverfahren ruht. Sollte es jedoch zu einem Strafbefehl kommen, wäre die Stadt berechtigt, das Verfahren wieder aufzunehmen und zu Ende zu führen. Damit wiederum würde Formella der Verlust sämtlicher Pensionsansprüche drohen. Formellas Rechtsanwalt – der frühere Haaner Stadtkämmerer Bernd Kuckels – war am Freitag für unsere Redaktion telefonisch nicht zu erreichen.
Auch im Fall eines weiteren städtischen Bediensteten, dem Bestechlichkeit vorgeworfen wird, laufen angeblich derzeit Gespräche mit der Staatsanwaltschaft über ein mögliches Strafbefehlsverfahren. Auch er könnte dann ohne Prozess davon kommen.