Anfrage für den Bauausschuss FDP fordert Sachstand zum Bau der Polizeiwache

Haan · Die Liberalen wollen wissen, ob,wie stark und wodurch genau das Projekt gefährdet ist? Das soll die Stadt am 10. September erläutern.

Die Verzögerung beim Bau der neuen Polizeiwache ist schon jetzt enorm.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

(peco) Eigentlich sollte die neue Polizeiwache an der Kaiserstraße bereits Ende dieses Jahres übergeben und in Betrieb genommen werden. Doch momentan herrscht Stillstand – die Haaner FDP hat nun für die kommende Sitzung des Fachausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Bau am 10. September einen Tagesordnungspunkt „Sachstand und Perspektiven des Projekts Kaiserstraße 21“ beantragt.

In der Begründung heißt es: „Auf unsere Anfragen in den vergangenen Sitzungen zum festgestellten Stillstand der Baustelle erteilte die Verwaltung stets beruhigende Auskünfte.“ Anfangs seien statische Fragen bezüglich des Restabrisses zu klären gewesen. Dann habe die Stadtverwaltung eingeräumt, dass durch die gemeinsame Brandmauer mit dem Gebäude Kaiserstraße 23 ein weiterer Abriss des Restgebäudes Nummer 21 die Standfestigkeit des Nachbarhauses gefährden könnte. Der Eigentümer sei aufgefordert worden, die Standsicherheit seines Bauwerks zu sichern. Auch da habe es noch geheißen, es werde nur mit geringfügiger Verzögerung gerechnet.

„Zuletzt wurde der Ausschuss darüber in Kenntnis gesetzt, es werde nun nicht mehr damit gerechnet, dass hinsichtlich einer Stabilisierung der gemeinsamen Brandschutzmauer eine außergerichtliche Einigung mit dem Eigentümer des Nachbarhauses möglich sei“, berichten die Liberalen. Die FDP will nun wissen:

- Welche unterschiedlichen Rechtsauffassungen lassen einen Rechtsstreit wahrscheinlich erscheinen?

- Ist bezüglich der gemeinsamen Nutzung der Brandmauer eine Baulast eingetragen?

- Bestehen hinsichtlich der gemeinsamen Nutzung der Brandmauer vertragliche oder andere schriftliche Willensäußerungen der Eigentümer?

- Wie waren die Eigentumsverhältnisse bezüglich der Grundstücke zur Zeit der Errichtung des Gebäudes Nummer 23?

- Mit welchen zeitlichen Verzögerungen muss im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung gerechnet werden?

- Hat der Architekt bei der Erstellung der Rückbaustatik Bauakten sowie die lokalen Verhältnisse angemessen geprüft?

Und schließlich: - Wie ist die Stadt Haan als Bauherrin und Eigentümerin des Grundstücks Kaiserstraße 21 ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen?

Die Fragen sollen nichtöffentlich geklärt werden.

(peco)