Gebühren-Skandal bleibt ungeklärt

Inzwischen steht fest, dass weder die Höhe des Schadens, welcher der Stadt entstanden ist, noch die Schuldfrage zu klären sein werden.

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Haan. Nach dem Haupt- und Finanzausschuss wird voraussichtlich auch der Stadtrat am 21. Februar Altbürgermeister Knut vom Bovert für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 entlasten. Das wäre dann der Schlussstrich unter den Skandal um die Krankentransportgebühren. Das hat zu vielen Fragen geführt.

So einfach die Frage ist, so schwer ist sie zu beantworten. Das Rechnungsprüfungsamt des Kreises hat für die Krankentransport- und Rettungsdienstgebühren von 1990 bis 2014 „eine Unterdeckung von gut 2,2 Millionen Euro festgestellt, aber gleichzeitig darauf hingewiesen, dass das tatsächliche Defizit geringer sein dürfte“, sagt Bürgermeisterin Bettina Warnecke. Es gibt keine Betriebskostenabrechnungen. Deshalb konnte das Rechnungsprüfungsamt auch keine Aussage zu einem Schaden treffen, da im Nachhinein nicht ermittelt werden kann, ob die Krankenkassen die Unterdeckung überhaupt und wenn ja in welcher Höhe anerkannt hätten. Gebühren können innerhalb von vier Jahren ausgeglichen werden. Die Stadt hat sich mit den Krankenkassen geeinigt, dass die Jahre 2013 und 2014 berücksichtigt werden. Auch wenn die genaue Höhe nicht mehr zu ermitteln ist: Fest steht, dass der Stadt Haan über 22 Jahre viel Geld durch die Lappen gegangen ist.

„Weder die Verwaltung (Fachamt, Kämmerei, Verwaltungsvorstand) noch die Politik, die über die Bemerkungen in den Haushaltsplänen informiert war, haben jedoch entsprechend reagiert“, hat das Rechnungsprüfungsamt festgestellt. Bürgermeisterin und Verwaltungschefin Bettina Warnecke, die bei Bekanntwerden des Skandals gerade ins Amt kam, geht von einem „kollektiven Unterlassen und Wegsehen“ aus: „Einen Einzelnen hierfür dienstrechtlich zu belangen, würde der Sache nicht gerecht.“ Und hätte wohl auch keine Aussicht auf Erfolg. Hinzu komme, dass ein konkreter Schaden nicht festgestellt werden konnte. „Wir sehen keine richtige juristische Handhabe, wenn man das zu Ende denkt“, sagt auch Rainer Wetterau, Geschäftsführer der CDU-Fraktion: „Es wurde definitiv kein Schaden festgestellt. Und wir sehen auch keinen Vorsatz.“ Dann geht es juristisch nur noch um Fahrlässigkeit: Wer von den Mitarbeitern im Rathaus hätte wann wen auf was aufmerksam machen müssen? Das müsste in einem juristischen Gutachten geklärt werden. Dieses — vermutlich teure — Gutachten würde wieder auf den Ermittlungen des Rechnungsprüfungsamtes basieren. Man ahnt das Ergebnis: Nichts Genaues weiß man nicht. Wetterau: „Das ist ein finanzieller Riesenaufwand, der ins Leere läuft. Es zeichnet sich ab, dass es im Rat keine Mehrheit für eine weitere Untersuchung gibt.“

Das sieht die Gemeindeordnung nach Paragraf 96 so vor. Die Ratsmitglieder können die Entlastung verweigern oder nur mit Einschränkung aussprechen. Dann müssen sie dafür Gründe anführen. Anders ausgedrückt: Der Rat kann vom Bovert die Entlastung gar nicht verweigern.

Die Gebühren für Krankentransport und Rettungswagen sind jetzt aktuell, das Rechnungsprüfungsamt hat die Satzung nochmals überprüft und alle Fehler korrigiert. Die Mitarbeiter sind fortgebildet worden. Die Systematik aller Gebührenbedarfsberechnungen ist mit dem Rat neu abgestimmt worden.