Nach Beschwerden Bürgerbeschwerden über Straßenmusiker
Hilden. · Musikmacher benötigen nun eine kostenfreie Spielerlaubnis vom Ordnungsamt.
Der Stadtrat möge eine „Regelung zur Straßenmusik in der Innenstadt“ beschließen. Das schlug die Verwaltung den Stadtverordneten in der letzten Ratssitzung vor der Sommerpause vor. „Da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen“, lehnte Klaus-Dieter Bartel für die Grünen ab. Straßenmusik sei auch eine Art Bereicherung. Dafür brauche es keine neue Verordnung. Ein Zettel für die Musiker (“Bitte achtet auf Folgendes“) reiche völlig aus.
Da meldete sich Bürgermeisterin Birgit Alkenings zu Wort. Das tut sie bei Vorlagen der Verwaltung nur äußerst selten. Die umliegenden Großstädte hätten ihr Verhalten gegenüber Straßenmusiker verändert. Die gäben sich jetzt in Hilden die Klinke in die Hand. Folge: Es gebe jede Menge Beschwerden von Anwohnern. „Am alten Markt und an der Bismarckstraße liegen die Nerven blank“, sagte Alkenings: „Wollen Sie davor weiter wegsehen?“
Straßenmusiker dürfen auch
Verstärker benutzen
Das gab der Diskussion eine andere Richtung. „Die SPD sieht Handlungsbedarf“, sagte Anabela Barata: „Mit der neuen Verordnung wird nichts verboten, sondern nur geregelt.“ Das sah CDU genau so. „Wir wollen den Bürgern und ihren Beschwerden entgegen kommen“, meinte Martin Falke. Straßenmusik sei von der Qualität her schon sehr unterschiedlich. Neun Tage reichten nicht aus, um den Beschlussvorschlag in der Fraktion zu beraten, kritisierte Ludger Reffgen (BA). Die Allianz sprach sich für die neue Verordnung aus. Rudolf Joseph (FDP) schlug vor, die neuen Spielregeln zunächst ein Jahr zu erproben und dann erneut zu beraten. Das sagte die Bürgermeisterin zu. „Wir wollen Straßenmusik nicht generell verbieten. Aber es wird schwierig, wenn es zu viel wird. Dann stört Straßenmusik die Leute.“
Der Stadtrat hat die neuen Spielregeln für Straßenmusiker mit großer Mehrheit beschlossen; nur die Grünen stimmten dagegen, die BA enthielt sich. Verstärker sind nicht verboten. Das entschied die Mehrheit anders als von der Verwaltung vorgeschlagen. Die neue Verordnung tritt am 1. September 2019 in Kraft. Und das sind die wichtigsten Regeln. Straßenmusiker benötigen künftig eine (kostenfreie) Spielerlaubnis vom Ordnungsamt. Die gibt es nur für Gruppen mit maximal fünf Personen. Pro Kalendertag werden maximal vier Spielerlaubnisse erteilt. Pro Straßenmusiker oder Gruppe wird Straßenmusik auf drei Kalendertage im Monat beschränkt. Das soll dafür sorgen, dass eine Vielzahl von Straßenmusikern die Möglichkeit erhalten, eine Erlaubnis zu bekommen. Straßenmusik ist nur an Werktagen zulässig, aber nicht an Sonn- und Feiertagen. Gespielt werden darf von 10 bis 19 Uhr mit einer Pause von 13 bis 15 Uhr. Dadurch soll eine „Dauerbeschallung“ Dritter vermieden werden. Straßenmusiker dürfen nicht durch Außengastronomie-Flächen laufen
(etwa am alten Markt) und die Gäste „anspielen“.
Die neue Verordnung erleichtere auch dem Kommunalen Ordnungsdienst die Arbeit, ist die Verwaltung sicher. Ordnungsdienst und Polizei könnten jederzeit feststellen, ob eine Spielerlaubnis vorliegt - und wenn nicht ohne weiteres einen Platzverweis aussprechen.