Hildener Korruptionsfall wird jetzt vor Gericht verhandelt
Ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung soll von Spielhallenbetreibern und Wirten überhöhte Gebühren kassiert haben.
Hilden. Vor 15 Monaten wurde ein Fall von Korruption in der Stadtverwaltung bekannt. Die Stadt Hilden erstattete Anzeige gegen einen Mitarbeiter im Ordnungsamt. Er soll von Spielhallenbetreibern und Wirten überhöhte Gebühren für Konzessionen und Betriebserlaubnisse kassiert und in die eigene Tasche gesteckt haben. Das war im Juni 2014. Dieser Tage hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen B. Klage beim Landgericht Düseldorf eingereicht.
Der Fall ist immer noch nicht ausgestanden. Arbeitsverhältnis Der korrupte Mitarbeiter B. räumte die Vorwürfe im Wesentlichen ein, klagte aber gegen seine Kündigung durch die Stadt Hilden. Dort war er 23 Jahre beschäftigt. Seine Begründung: Er sei spielsüchtig und daher nicht steuerungsfähig. Das hätte die Stadt berücksichtigen müssen. Sein Arbeitgeber sprach 33 Tat- und Verdachtskündigungen aus. Im Oktober 2014 bestätigte das Arbeitsamt Düsseldorf die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Der Ex-Mitarbeiter legte Berufung ein. Im Mai 2015 handelte die Stadt mit dem Mann einen Vergleich aus. Danach ist das Arbeitsverhältnis zum 30. September 2014 endgültig ausgelaufen. „Wir haben geringfügig etwas gegeben“, kommentiert der zuständige Dezernent Norbert Danscheidt. Andernfalls hätte das Gericht entschieden. Und das hätte für die Stadt deutlich schlechter ausgehen können. Strafrecht Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat mehr als ein Jahr gebraucht, um zu bewerten, wie das Handeln von B. strafrechtlich zu bewerten ist. Die Staatsanwälte gehen davon aus, dass B. mehr als 100 000 Euro in die eigene Tasche gewirtschaftet haben soll.
Am Mittwoch ist die Klage beim Landgericht Düsseldorf eingegangen, bestätigt Richter Marius Wördehoff vom Pressedezernat: „Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Das kann möglicherweise Wochen dauern.“ Was B. vorgeworfen wird, ließ sich gestern nicht herausfinden. Dazu muss Wördehoff erst Akteneinsicht nehmen. Schadenersatz Vier Wirte oder Betreiber von Spielhallen, die sich von B. betrogen fühlen, haben Schadenersatzforderungen an die Stadt Hilden gestellt. Dabei geht es um die so genannte Amtshaftung, erläutert Danscheidt. Habe B. in der Ausübung seiner städtischen Tätigkeit etwas Strafbares getan, müsse die Stadt Hilden wohl dafür geradestehen. „Wir haben die Schadenersatzforderungen an unsere Versicherung weitergeleitet. Die muss im Zweifel verklagt werden. Zwei Klagen liegen bereits vor. Es gibt aber noch keinen Verhandlungstermin.“ Glücksspiel-Genehmigungen B. hatte dem Betreiber der „Sportsbar“ an der Berliner Straße das Aufstellen von zwölf Geldspielautomaten erlaubt. Pro Lokal sind aber nur drei Automaten zulässig. Deshalb sprach die Stadt bereits im Juli vergangenen Jahres eine Ordnungsverfügung mit sofortiger Vollziehung aus. Die unzulässigen Geldspielgeräte sollten sofort verschwinden. Dagegen setzte sich der Betreiber juristisch zur Wehr. Nachdem die Stadt das Eilverfahren gewann, habe der Kläger alle Klagen zurückgenommen, berichtet Danscheidt. Am Standort Berliner Straße gibt es jetzt drei genehmigte Lokale mit sechs Geldspielautomaten. Danscheidt: „Nach der Rechtslage können wir das Aufstellen von Geldspielgeräten nicht ganz verbieten.“ „Ich habe viel Geld verloren“, klagt der Geschäftsführer der Sportsbar: „Ich vertraue der neuen Bürgermeisterin und hoffe, dass sie mir hilft, mein Geld zurückzubekommen.“