Stadtplanung in Hilden Politik lehnt Bebauung von Gärten am Quittenweg ab

Hilden · Der Bauverein hat am Quittenweg eigene Gartengrundstücke mit bezahlbaren Genossenschaftswohnungen bebaut. Eigens dafür hatte die Politik den Bebauungsplan geändert. Gleiches begehrte jetzt auch eine Anliegergemeinschaft. Nach einer Ortsbesichtigung und Gesprächen mit allen Beteiligten lehnte der Fachausschuss den Antrag mit großer Mehrheit ab.

Der Bauverein Hilden hat drei Mehrfamilienhäuser errichtet (rechts). Einige Nachbarn (links) wollten jetzt ebenfalls auf ihren Gärten bauen.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

„Wir sind die, bei denen kein Mieter seine Wohnung wegen der Coronakrise verliert“, steht auf der Homepage des Bauvereins Hilden. Die Genossenschaft ist gemeinnützig und hat vor vier Jahren am Quittenweg sieben frei finanzierte Häuser mit Kfw-70-Energieeffizenz-Standard und 38 Wohnungen erstellt. Dafür wurde ein Teil der großen Gärten der alten Genossenschaftshäuser genutzt.

Gebaut wurde mit dem Segen der Politik: Dafür änderte der Stadtrat eigens den Bebauungsplan. Weil der Stadtrat den Bauverein Hilden dabei unterstützen wollte, bezahlbare Wohnungen zu errichten. Die Neubau-Kaltmiete betrug anfangs 8,50 Euro. Die Nebenkosten sind dank modernem Wärmeschutz und spezieller Energiespartechnik sehr niedrig.

Bauen wollten jetzt auch einige Anlieger des Ohligser und des Narzissenwegs in einem Teil ihrer großen Gärten. Sie haben sich zu einer Interessengemeinschaft Ohligser Wegs 22-24 und des Narzissenweg 24-30 zusammen getan und deshalb an die Verwaltung gewandt. Die hält das Begehren für „städtebaulich grundsätzlich sinnvoll“.  Denkbar wären Einfamilienhäuser in Form von Doppelhäusern oder – nach dem Vorbild der Gebäude des Bauvereins – beispielsweise die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern (zweigeschossig) mit bis zu fünf Wohneinheiten.

Das Problem: Der Bauverein müsste dem Vorhaben zwingend zustimmen. Der Quittenweg wurde als Erschließung für die neuen Genossenschaftshäuser vom Bauverein gebaut, finanziert und anschließend in städtisches Eigentum übertragen.

Interessengemeinschaft
war auseinandergefallen

Auch die geplanten Häuser der Anliegergemeinschaft sollten über den Quittenweg erschlossen werden, sagt die Verwaltung. Dafür müssten sich freilich die beiden Interessenparteien einigen, etwa im Hinblick auf nachträglich zu leistende Erschließungsbeiträge. Die Stadt sei außen vor und habe diesbezüglich keine Handhabe.

Bei einem Ortstermin machten sich die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses selbst ein Bild und sprachen mit den Beteiligten. Ergebnis: Der Antrag der Interessengemeinschaft auf Änderung des Bebauungsplan wurde mit 20 Stimmen abgelehnt (CDU, SPD, Grüne, AfD, Bürgeraktion, Allianz für Hilden). Nur die FDP (1 Stimme) sprach sich dafür aus. Bei der Ortsbesichtung zeigte sich, dass die Interessengemeinschaft keineswegs einig, sondern auseinandergefallen ist. Nur fünf der insgesamt sechs Mitunterzeichner des Antrags begrüßen den Entwurf, den die Verwaltung gemacht hat (bis zu drei zweigeschossige Mehrfamilienhäusern mit bis zu fünf Wohneinheiten entlang des Quittenwegs). Ein Mitglied der Interessengemeinschaft ist über den Entwurf „entsetzt“ und würde mit allen Mitteln dagegen vorgehen. Er kann sich allenfalls ein bis zwei Einfamilienhäuser dort vorstellen.

Der Bauverein lehnt eine Erschließung über den Quittenweg für eine potenzielle Neubebauung der östlich angrenzenden Grundstücke ab. Damit wolle er die Interessen seiner Mieter und Mitglieder entlang des Quitten-, Kirschen- und Rosenwegs schützen. Durch die im Entwurf der Stadtverwaltung skizzierten drei Mehrfamilienhäuser mit je fünf Wohneinheiten entlang des Quittenwegs werde der dafür nicht ausgelegte Quittenweg überlastet was den Verkehr, die öffentlichen Stellplätze und die Entwässerung angehe. Zudem steige die Verkehrsdichte und der Lärm.

Weil der Bauverein die Straße bezahlt hat, würde eine Mitnutzung für die neuen Nutzer hohe Kosten verursachen.

Das Fazit: Weil sich die Beteiligten nicht einigen können, lehnte der Stadtentwicklungsausschuss den Antrag der Interessengemeinschaft Ohligser Weg 22-24 und des Narzissenweg 24-30 mit großer Mehrheit ab.