Haan Lange Haftstrafen im Haaner Raub-Prozess 

Haan. · Hauptangeklagte müssen elfeinhalb und siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis.

Der Rentner wurde zu Hause überfallen und anschließend das Haus in Brand gesteckt.

Foto: Alexandra Rüttgen

Die beiden Hauptangeklagten wurden zu elf Jahren und sechs Monaten sowie zu sieben Jahren und sechs Monaten Freiheitsentzug verurteilt. Zwei weitere müssen wegen Beihilfe für drei Jahre und zehn Monate sowie zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. So lautete das Urteil im Prozess wegen des Überfalls auf einen 83-Jährigen Pensionär im Mai 2017 am Hermann-Löns-Weg. Die Kammer folgte mit dem Strafmaß dem Antrag des Staatsanwalts, der die Tatbeteiligung der vier Angeklagten als erwiesen angesehen hatte.

Zuvor hatten die Verteidiger ihre Plädoyers gehalten – für Nebenkläger Carl. K. müssen sie eine Zumutung gewesen sein. Hatte man ihm doch anfangs nicht geglaubt, dass er über Stunden hinweg traktiert und am Ende geknebelt und auf einem Stuhl gefesselt auf der Terrasse des brennenden Hauses zurückgelassen worden war. Stattdessen hatte man ihn bei den polizeilichen Vernehmungen verdächtigt, das Feuer in seinem Haus selbst gelegt zu haben. Dabei war ihm offenbar die innere Stärke zum Verhängnis geworden, mit der er seine Situation noch immer bewältigt.

Nur kurz ließ er nach der Urteilsverkündung durchklingen, wie es ihm eigentlich geht: „Kein Urteil kann mich trösten und befrieden. Ich stehe noch immer vor den Trümmern meines Hauses.“ Er habe den Tätern in die Augen geschaut, um in ihren Gesichtern nach Wahrheit zu suchen – und sie dort nicht gefunden. Nun müsse er damit fertig werden – wie, das wisse er auch noch nicht.

Die selbstmitleidigen letzten Worte der Angeklagten müssen in seinen Ohren geklungen haben wie Hohn. Der eine, hochverschuldet und in einer Lebenskrise steckend. Eigentlich habe er ja nur Schmiere gestanden – und das angeblich ohne Handy und ohne Kontakt zu den Grausamkeiten, die da im Haus passiert sein sollen. Davon sei bei der Verabredung zum Raub nie die Rede gewesen, er jedenfalls will nichts gewusst haben. Dass er zuvor den Brandbeschleuniger gemischt hatte? Aus Sicht seines Verteidigers könne im allenfalls Brandstiftung und Beihilfe zum erpresserischen Menschenraub vorgeworfen werden.

Opfer steht immer noch vor
den Trümmern seines Hauses

Beihilfe – das war auch das Stichwort für einen der drei Mitangeklagten. Er hatte gestanden, mit im Haus gewesen zu sein. Allerdings will er das Opfer weder erpresst, noch grob angefasst haben. Im Gegenteil, er habe für den eigentlichen Drahtzieher „Gewehr bei Fuß“ gestanden und die Sache als eine Art „Aushilfsjob“ gesehen. So jedenfalls sah es sein Verteidiger, der mit den beantragten 3 Jahren Freiheitsentzug weit unter den zuvor von der Staatsanwalt für seinen Mandanten geforderten 8 Jahren lag. Und auch hier wieder: Lebenskrise, seelische Zusammenbrüche im Knast und eine Familie, die nun viel Leid ertragen müsse.

Ach ja, Angst hätten diese beiden Angeklagten angeblich auch noch gehabt. Vor dem Drahtzieher, vor der dann doch ausgeführten Tat – und nun auch vor der Wendung, die ihr Leben vermutlich nehmen wird. Das dürfte sie unterscheiden von ihrem Opfer: Carl K. folgte den Plädoyers und auch der Urteilsverkündung beeindruckend gelassen und souverän.

Zuvor hatte er sich auch noch anhören müssen, dass einer der Täter seine Tatbeteiligung vollends geleugnet hatte. Er habe eine Familie, einen gesicherten Job und sowas gar nicht nötig. „Ich muss nicht mit solchen Sachen tricksen, um an Geld zu kommen“, ließ er Carl K. wissen. Sein Verteidiger hatte Freispruch aus Mangel an Beweisen gefordert.

Zumindest in einem waren sich die drei geständigen Angeklagten einig: Der eigentliche Drahtzieher des Überfalls sitzt ganz woanders auf der Anklagebank. Der ehemalige Mitarbeiter des Haaner Tiefbauamts soll das Opfer ausspioniert und die Tat geplant haben. Der Mann muss sich derzeit wegen versuchten Mordes und besonders schweren Raubes am Landgericht Hagen verantworten. Möglicherweise wird die Strafe dort so hoch sein, dass das hiesige Verfahren gegen ihn eingestellt wird. Dafür gibt es mittlerweile einen weiteren Tatverdächtigen, der beim Überfall auf Carl. K. mit im Haus gewesen sein soll. Bei dem 23-Jährigen Haaner soll es sich um das Mitglied einer libanesischen Großfamilie handeln. Der mittlerweile in Untersuchungshaft sitzende Mann hatte vor der Urteilsverkündung als Zeuge von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Hinten im erstmals vollen Saal: Zahlreiche Familienmitglieder, deren – offenbar in einer Verhandlungspause erfolgten – Drohungen sich der Vorsitzende Richter Holger Jung sofort verbat. Man konnte bereits ahnen, wie der Prozess laufen wird, sollten sich die Beweise gegen den Tatverdächtigen erhärten und Anklage gegen ihn erhoben werden.