Entscheidung in Hilden Neue Betreuungsbeiträge kommen

Hilden · Verwaltung und Politik haben die Beitragsstruktur für die Betreuung in Kita- und Grundschulbereich angepasst. So sollen Gutverdiener stärker zur Kasse gebeten und die Geschwisterregelung aufgeweicht werden.

Die geplanten Anpassungen der Beitragsstruktur in der Kita- und Grundschulbetreuung hat in Hilden für viel Kritik gesorgt.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Politik und Stadt haben sich offenbar auf ein neues Gebühren-Modell im Betreuungsbereich geeinigt. Nach vielen Diskussionen konnten sich die Parteien in einer nicht-öffentlichen Sitzung auf eine Entlastung der unteren Gehaltsklassen und eine Aufweichung der Geschwisterregelung verständigen. Eltern waren gegen die Beitragsanpassungen Sturm gelaufen, eine Petition gegen die Erhöhungen haben 1600 Menschen unterschrieben.

Finanziert werden soll das neue Beitragsmodell durch eine bereits in der ursprünglichen Version vorgesehene Mehrbelastung von Gutverdienern, einer nachträglich verankerten neuen Staffelung der Gehaltsstufen, Beiträge für die Betreuung in den Sommerferien sowie die Anpassung der VGS-Gebühren. Die Änderungen müssen noch vom Rat bestätigt werden. Wir stellen die Planungen vor.

Wie gestalten sich die
OGS-Beiträge?

Ab kommendem Schuljahr bietet die Stadt neben der bisher bekannten OGS-Betreuung bis 16 Uhr eine Variante bis 15 Uhr an. Die Staffelung der Gehaltsklassen wird ausgebaut: Aktuell gibt es sechs Stufen, laut Plan sind es in Zukunft neun. Demnach mussten bislang Eltern mit einem Einkommen ab 37 500 Euro für die OGS-Betreuung 63 Euro im Monat zahlen.

Für sie soll die Betreuung bis 15 Uhr in Zukunft bis zu einem Jahreseinkommen von 50 000 Euro beitragsfrei bleiben. Bei einer Betreuung bis 16 Uhr werden 32 Euro fällig. Bislang mussten Eltern, die mehr als 75 000 Euro im Jahr verdienen, den Höchstsatz von 170 Euro pro Monat zahlen. Sie müssen laut den Planungen für die 15-Uhr-Betreuung in Zukunft 120 Euro, für die 16-Uhr-Betreuung 130 Euro bezahlen. Durch die neue Staffelung der Jahreseinkommen sollen alle Eltern mit einem Verdienst bis zu 90.000 Euro im Jahr entlastet werden (15-Uhr-Betreuung bis 105 000 Euro pro Jahr). Wer 120 000 Euro oder mehr bekommt, zahlt laut neuer Liste mehr für die Betreuung. Der Höchstsatz für die 15-Uhr-Variante liegt demnach bei 190 Euro, 16 Uhr kostet bis zu 212 Euro. Dieser Betrag markiert den laut Erlass möglichen Höchstsatz für die Ganztagsbetreuung.

Wie sieht es mit den
VGS-Beiträgen aus?

VGS (bis 14 Uhr, ohne Mittagessen) und VGS+ (bis 14.30 Uhr, mit Verpflegung) kosten bisher 35 Euro im Monat. Die Beiträge sollen angehoben werden: VGS kostet demnach in Zukunft 50 Euro im Monat, für VGS+ verdoppelt sich der Beitrag auf 70 Euro. Durch diese Erhöhung möchte die Stadt 156 000 Euro im Jahr mehr einnehmen.

Müssen Eltern nun auch für Geschwisterkinder zahlen?

Die ursprüngliche Planung, bis zum dritten Kind Beiträge zu erheben, ist offenbar vom Tisch. Für das zweite Kind muss jedoch gezahlt werden, heißt es. Es sollen 50 Prozent des Erstbeitrags fällig werden. Wer also 90 000 Euro im Jahr verdient und beide Kinder bis 16 Uhr betreuen lassen möchte, soll ab dem neuen Schuljahr 150 Euro fürs erste und 75 Euro für zweite Kind zahlen. Für das dritte Kind soll die OGS-Betreuung kostenlos bleiben. Durch die neue Einkommensstaffelung sowie die Geschwisterregelung möchte die Stadt 299 000 Euro pro Jahr mehr einnehmen. Die Grünen beantragen, dass nur für Kind eins Beiträge fällig werden sollen. Das würde zu Mindereinnahmen von 56 000 Euro führen. „Eine sich verbessernde Haushaltslage und eine von der Verwaltung vorgeschlagene Ausweitung des Stellenplanes machen es nicht vermittelbar zukünftig von der Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder abzuweichen“, so die Grünen.

Muss ich für die
Ferienbetreuung zahlen?

Die OGS-Betreuung in den Schulferien soll bis auf die Sommerferien weiterhin kostenlos bleiben. Wer sein Kind in den großen Ferien betreuen lassen möchte, zahlt laut dem neuen Plan ab einem Einkommen von 62 500 Euro für drei Wochen 100 Euro – bis 50 000 Euro sind es 75 Euro, bis 37 500 Euro noch 50 Euro und bis 35 000 Euro Jahreseinkommen werden 25 Euro fällig. Geschwisterkinder laufen demnach in allen Gehaltsstufen kostenlos mit. Mehreinnahmen für die Stadt: 4000 Euro pro Jahr.

Wie sieht es mit der Betreuung im Kitabereich aus?

Die Beiträge bleiben nach den aktuellen Plänen konstant. Die Geschwisterregelung soll erhalten bleiben, sodass innerhalb des Elementarbereichs (Kita, Tageseltern) immer nur der Beitrag für die teuerste Betreuung gezahlt werden muss. Da durch das Kibiz-Landesgesetz die letzten beiden Kindergartenjahre für die Eltern beitragsfrei sind, kann es sogar sein, dass für die Kinder im Elementarbereich kein Beitrag gezahlt werden muss (das Land springt ein und überweist das Geld an die Kommunen).

Welche Regelung gilt, wenn ich ein Kind in der OGS und eins in der Kita habe?

In diesem Fall soll die Familie für das Kind in der teuersten Betreuungsform 100 Prozent des dort fälligen Beitrags zahlen. Für das zweite Kind werden laut Plan 50 Prozent fällig. „Alle weiteren nachfolgenden Kinder sind beitragsfrei“, erklärt die Verwaltung.

Sollte eins der Kinder in den letzten beiden Kita-Jahren sein oder sollte eine andere gesetzliche Regelung zur Befreiung der Beitragspflicht greifen, gelte das andere Kind, sofern es nicht in der Kita, sondern im Primarbereich betreut wird, als „nachfolgendes Kind“, für das 50 Prozent des Beitrags gezahlt werden muss.

Wie geht es jetzt weiter?

An diesem Mittwoch, 1. Dezember, 17 Uhr, Bürgertreff Lortzingstraße, verabschieden die Mitglieder des Finanzausschusses die zuvor nicht-öffentlich vereinbarten Änderungen.  Am Freitag, 10. Dezember, 17 Uhr, Ort noch unklar, spricht der Jugendhilfeausschuss noch einmal über die Satzungsänderung, bevor der Rat sie am Dienstag, 14. Dezember, 17 Uhr, Stadthalle, beschließt.