„Sportsbar“: Klage wegen Spielautomaten
Stadtverwaltung bemängelt zu viele Automaten — der Betreiber sieht das anders.
Hilden. Zwischen dem Betreiber der „Sportsbar“ an der Berliner Straße und der Hildener Stadtverwaltung geht die juristische Auseinandersetzung weiter. Die Anwälte des Betreibers haben beim Verwaltungsgericht Düsseldorf im Eilverfahren Widerspruch eingelegt sowie eine Klage eingereicht.
Aus Sicht der Stadtverwaltung hat der Betreiber der „Sportsbar“ an der Berliner Straße in seinem Lokal mehr Spielautomaten aufgestellt als erlaubt. Neun sind es zurzeit. Erlaubt sind aber laut Auskunft des Technischen Dezernenten Norbert Danscheidt nur drei Spielautomaten. „Wenn es mehr sind als drei, dann handelt es sich um eine Spielhalle. Und die ist an dieser Stelle nicht zulässig und nicht genehmigt“, sagt Danscheidt.
Damit beruft er sich auf das „Steuerungskonzept Vergnügungsstätten“: Es legt planungsrechtlich fest, dass Vergnügungsstätten in Hilden nur noch im Gewerbegebiet West und in der Innenstadt grundsätzlich zulässig sind. Dazu gehört nicht der Standort an der Berliner Straße 6, eine Spielhalle dort ist unzulässig.
Die Stadt Hilden hat dem Betreiber sogar das Aufstellen von zwölf Automaten erlaubt. Problematisch: Diese Erlaubnis wurde offenbar von demjenigen städtischen Mitarbeiter erstellt, gegen den die Staatsanwaltschaft zurzeit wegen Betrug und Untreue ermittelt. Doch auch unabhängig davon seien mehr als drei Spielautomaten an diesem Standort unzulässig, sagt Danscheidt. Daher hat die Stadt Hilden am 17. Juli eine so genannte Ordnungsverfügung mit sofortiger Vollziehung ausgesprochen. Soll heißen: Die aus Sicht der Stadt Hilden unzulässigen Automaten sollen umgehend abgebaut werden.
Er versucht, die sofortige Vollziehung mittels eines Eilantrages beim Verwaltungsgericht Düsseldorf außer Kraft zu setzen. Außerdem hat er gegen die eigentliche Ordnungsverfügung Klage eingelegt. Beides geschah am 22. Juli.
Dass pro Betrieb nur drei Spielgeräte erlaubt sind, bestätigt auch der Anwalt des Betreibers. Doch bei dem Standort an der Berliner Straße handele es sich nicht um einen, sondern um vier Betriebe, führt er aus. Das sei von der Stadt Hilden so genehmigt worden. Die Geräte wieder abzubauen verursache wirtschaftlichen Schaden.
Die Stadt Hilden hat am 28. Juli gegenüber dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eine Stellungnahme abgegeben. Die Anwälte des Betreibers haben zwischenzeitlich Einsicht in die Verwaltungsakten der Stadt Hilden genommen. „In den nächsten Tagen muss der Betreiber schriftlich Stellung nehmen“, erläutert der Sprecher des Verwaltungsgerichts, Winfried Schwerdtfeger.
Ist sie eingegangen, entscheidet das Gericht über den Eilantrag. Nobert Danscheidt wünscht sich eine schnelle Entscheidung: „Wir dürfen augenblicklich nicht vollziehen“, erläutert er, die umstrittenen Automaten bleiben also stehen. „Erst wenn wir im Eilverfahren gewinnen, können wir vollziehen“, sagt Danscheidt. Und das würde er lieber heute als morgen tun. Die Verhandlung der Klage indes, so schätzt der Anwalt des Betreibers, wird das Gericht voraussichtlich sechs bis sieben Monate beschäftigen.