Stadt prüft Verkauf des Hallenbads
Stadtwerke halten eine Übernahme für attraktiv. Eine neue steuerliche Regelung macht offenbar den Weg frei.
Haan. Spaß und Sport im Haaner Hallenbad steht nichts mehr im Wege: Seit Mntag hat die Einrichtung nach zweimonatiger Schließung wegen Sanierungsarbeiten wieder geöffnet. Nächstes Jahr sind weitere Sanierungsarbeiten geplant. Das berichtet Peter Fels vom Gebäudemanagement der Stadt. „Das Bad wird in den Sommerferien wieder für mindestens sechs Wochen schließen“, erläutert Fels. „Jeder Euro, den wir reinstecken, dient dazu, die Laufzeit für das Bad zu verlängern“, ist er überzeugt.
Das wird Stefan Chemelli, Geschäftsführer der Stadtwerke Haan, gerne hören. Denn eine geänderte Auffassung des NRW-Finanzministeriums könnte jetzt die Übernahme des städtischen Hallenbads durch die Stadtwerke Haan ein wenig wahrscheinlicher machen.
In diesem Jahr feiert das Haaner Hallenbad sein 40-jähriges Bestehen. Politiker überzeugten sich vergangene Woche in einem geführten Rundgang von dem Erfolg der Sanierungsmaßnahmen. Ute Eden vom städtischen Gebäudemanagement erklärte den Teilnehmern genau, wohin die 260 000 Euro geflossen sind.
Das Ende der Fahnenstange ist damit indes noch nicht erreicht: Für die Arbeiten im kommenden Jahr sind noch einmal 250 000 Euro veranschlagt. Laut Deutscher Gesellschaft für das Bäderwesen haben Hallenbäder eine Gesamtlaufzeit von 60 Jahren, bleiben also rein rechnerisch 20 Jahre fürs Haaner Hallenbad.
Gleichwohl hält Chemelli eine Übernahme durch die Stadtwerke, wie sie schon 2008 überlegt wurde, immer noch für sinnvoll. „Für uns ist alles attraktiv, was im Sinne unserer Gesellschafter zur weiteren Realisierung organisatorischer, technischer und kaufmännischer Vorteile führt“, sagt Chemelli.
Auch die Stadt würde profitieren, erläutert der FDP-Fraktionsvorsitzende Michael Ruppert: „Wir könnten 200 000 Euro im Jahr sparen.“ Die FDP hat daher beantragt, die Stadtverwaltung möge die Pläne für eine Übertragung erneut aufgreifen. Dazu Bürgermeister Knut vom Bovert: „Wir prüfen das.“
Obwohl oder vielleicht gerade weil das Bad eigentlich ein defizitärer Betrieb ist, sieht Stadtwerke-Geschäftsführer Chemelli es als sinnvolle Ergänzung zum Geschäft der Stadtwerke an, die Synergieeffekte liefern würde. Dazu gehört auch eine steuerliche Verrechnung von Einnahmen und Verlusten, der so genannte „steuerliche Querverbund“.
Ihm aber war nach laufender Rechtsauffassung bislang der Riegel vorgeschoben. Denn die Übertragung eines Verluste einbringenden Betriebes wie dem Hallenbad werde vom Finanzamt nicht mehr gerne gesehen, gab Bürgermeister vom Bovert noch Ende Juli zu bedenken.
Doch offenbar hat das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen dazu jetzt seine Ansichten geändert. So teilt Ministeriums-Mitarbeiter Ralf Rasche in schwer verständlichem Ämterdeutsch mit, „dass nunmehr keine Bedenken bestehen, (...) verbindliche Auskünfte zu erteilen“.
Das heißt, Stadt Haan und Stadtwerke können jetzt von der Finanzverwaltung erfahren, ob der mit der Übertragung zu schließende Steuerliche Querverbund zulässig ist oder nicht.