Stadt stellt neue Verfügung gegen Sportsbar-Betreiber
Hilden. Die Stadt Hilden nimmt einen neuen Anlauf, um den Betreiber der Sportsbar an der Berliner Straße dazu zu bringen, statt zwölf höchstens drei Spielautomaten in seinem Ladenlokal aufzustellen.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die erste Verfügung der Stadt Hilden jetzt wegen Formfehlern abgelehnt: Damit sind auch der Einspruch im Eilverfahren sowie die Klage des Sportsbar-Betreibers hinfällig. Das berichtet Gerd-Ulrich Kapteiner, Sprecher des Verwaltungsgerichtes. „Beide Verfahren sind damit erledigt.“
Allerdings hat die Stadt Hilden nach Auskunft des Ersten Beigeordneten Norbert Danscheidt bereits eine neue Ordnungsverfügung erlassen, „in der wir die formalen Vorbehalte des Verwaltungsgerichts berücksichtigt haben“, sagt Danscheidt.
Nun läuft wieder die bekannte Maschinerie: Auch gegen die neue Ordnungsverfügung der Stadt Hilden hat der Sportsbar-Betreiber Widerspruch im Eilverfahren sowie Klage eingelegt.
Ihre Stellungnahme hat die Stadt Hilden zum Widerspruch bereits abgegeben. Sie wird nun erneut das Verwaltungsgericht Düsseldorf prüfen. „Ich hoffe, dass wir nächste Woche die Entscheidung kriegen“, sagt Danscheidt. Er zeigt sich zuversichtlich: „Wenn das Eilverfahren für uns positiv ausgeht, dann wird vollzogen.“ Das heißt, der Betreiber der Sportsbar würde neun Automaten wieder abbauen müssen. arue