Schausteller klagt gegen Stadt

Das Riesenrad von Schausteller Michael Burghard wurde bei der Haaner Kirmes abgelehnt. Jetzt beschäftigt sich das Verwaltungsgericht mit dem Fall.

Foto: Privat

Haan. Auf jährlich 40 bis 50 Volksfesten ist Schausteller Michael Burghard mit seinen beiden Riesenrädern vertreten. Doch auf seiner Liste fehlt ihm noch ein weiteres: die Haaner Kirmes. „Das ist eine gute Kirmes. Sie hat einen guten Ruf, ist allgemein bekannt“, sagt Burghard.

Schon seit Jahren, so Burghard, habe er sich immer wieder für die Haaner Kirmes beworben. Seine große Chance sah jedoch der Dortmunder Schausteller, als die bisherigen Riesenradbetreiber der Haaner Kirmes ihr Fahrgeschäft „Wonder Wheel“ nach Frankreich verkauften und sich zurückzogen. Burghard bewarb sich erneut.

Doch den Zuschlag für den Standort am Neuer Markt erhielt ein anderer: „Wir haben davon gehört und direkt bei der Stadt Haan angerufen“, erzählt Schausteller Rudolf Barth. Er war mit seinem „Jupiter“-Riesenrad erstmals im vergangenen Jahr auf der Haaner Kirmes präsent und durfte auch in diesem Jahr wieder dabei sein. Das freut ihn: „Wir sind sehr zufrieden.“ Die Haaner Kirmes ist offenbar ein guter Umsatzbringer.

Unzufrieden ist hingegen Michael Burghard. In Gesprächen mit der Stadt Haan wollte er eine andere Lösung finden. Der Auftrag wird jährlich neu ausgeschrieben. Er würde sich auch mit einem weiteren Betreiber im Zwei-Jahres-Rhythmus abwechseln. Doch das Ordnungsamt habe abgelehnt.

„Man kriegt kein Bein auf die Erde“, ärgert sich Burghard. Daher habe er nun Klage eingereicht. Bleibt es dabei, wird sich das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 24. Oktober mit dem Fall beschäftigen.

„Ich sehe nicht, dass wir etwas falsch gemacht hätten“, sagt Ordnungsamtsleiter Michael Rennert. Mit Hinweis auf das laufende Verfahren will er zu weiteren Details des Falles nichts sagen. Doch ganz offenbar wartet das Ordnungsamt gelassen auf den Gerichtsentscheid.

Aus Schausteller-Kreisen ist zu hören, dass Klageverfahren nicht mehr unüblich sind. Und habe früher eine einfache Ablehnung gereicht, „ist es jetzt viel komplizierter mit der Ablehnung geworden“, sagt Rennert. Diese Schreiben müssen heutzutage gut begründet und juristisch nicht anfechtbar formuliert sein.

Zwischen beiden Riesenrädern gibt es Unterschiede. Die Anmutung ist jeweils eine andere. Das Fahrgeschäft der Firma Burghard-Kleuser hat offene und geschlossene, das „Jupiter“-Riesenrad offene Gondeln.

Das „Roue Parisienne“-Riesenrad von Burghard-Kleuser ist 48 Meter, das „Jupiter“-Riesenrad ist nach eigenen Angaben von Rudolf Barth 45 Meter groß.

Schausteller Burghard sieht keinen Grund, warum sein Riesenrad abgelehnt wurde, denn es biete zu dem der Familie Barth-Kipp eine mindestens vergleichbare Qualität. „Ich habe eine Begründung erhalten, warum es nicht passt, aber die haben nicht objektiv geguckt“, sagt der 48-Jährige.

Gerne würde er sich mit dem Haaner Ordnungsamt außergerichtlich einigen. „Ich muss nicht klagen“, sagt Burghard, dessen Familie bereits seit mehr als 100 Jahren Riesenräder betreibt. „Ich bin ein Schausteller-Kind“, sagt der Dortmunder.

Rudolf Barth, dessen Familie ebenfalls über 100 Jahre Schausteller-Tradition hat und die er in vierter Generation vertritt, kann seinen Berufskollegen nicht verstehen. Das Klageverfahren „ist nicht der richtige Weg“, sagt der Chef des in Bonn ansässigen Schaustellerbetriebes.

Und beim jährlichen Vergabeverfahren habe jeder die gleiche Chance, sich zu bewerben. „Unser Riesenrad ist das größte, das auf diesen Platz passt“, glaubt Barth. Für das kommende Jahr will er sich für die Haaner Kirmes auf jeden Fall wieder bewerben. „Erste Verträge für 2015 laufen schon.“ Nach der Kirmes ist vor der Kirmes.