Deutlich weniger Jugendkriminalität
Die Jugendgerichtshilfe hat 2013 elf Prozent weniger Jugendstrafverfahren betreut als im Vorjahr.
Hilden. Gute Nachricht: Im vergangenen Jahr sind deutlich weniger Jugendliche mit dem Gesetz in Konflikt geraten als in den beiden Vorjahren. Die Jugendgerichtshilfe hat 2013 440 Jugendstrafverfahren betreut, 57 weniger als in 2012 und 23 weniger als in 2011.
„Diesen Trend gibt es bundesweit“, erläutert Andreas Kubeth, Mitarbeiter des Jugendamtes: „Das hat mit unseren Präventionsbemühungen zu tun. Wir haben inzwischen eine ganze Palette mit ambulanten Maßnahmen zur Verfügung.“
Etwa die Hälfte der Heranwachsenden waren 14 bis 18 Jahre alt (228), die andere Hälfte junge Erwachsene bis 21 Jahre. 271 Straffälliggewordene mussten vor einem Jugendrichter erscheinen. Dieser verhängte unter anderem 103 Arreststrafen. 160 junge Leute zeigten Staatsanwaltschaft und Polizei in einem so genannten Diversionsverfahren gemeinsam eine „Gelbe Karte“. Sie müssen Auflagen wie Sozialstunden in sozialen Einrichtungen erfüllen oder an einem Verhaltenstraining teilnehmen.
Die drei Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe in Hilden erstellen einen Sozialbericht und machten dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft Vorschläge für die Behandlung der jugendlichen Täter.
Dabei geht es vorrangig um Erziehung, nicht um Bestrafung, erläutert der Sozialarbeiter. Der Jugendliche soll sein Fehlverhalten einsehen und es wieder gutmachen. Zudem soll er befähigt werden, künftig ein straffreies Leben zu führen. Der Freiheitsentzug oder Jugendarrest sei nur das letzte Mittel. „Er hat abschreckende Wirkung, aber nicht so nachhaltig wie man sich das vorstellt“, berichtet Kubeth, der bereits seit 16 Jahren in der Jugendgerichtshilfe arbeitet. Für die allermeisten Heranwachsenden bleibe die Begegnung mit der Jugendgerichtshilfe und den Justizbehörden nur eine Phase. „Sie testen als Jugendliche Grenzen aus und schlagen über die Stränge“, so Kubeth.