Stadtplanung: Reichshof-Neubau nicht vor 2015
Mittwoch wird ein neuer Anlauf zur Bebauung des Reichshof-Geländes genommen.
Hilden. Das Projekt Reichshof-Neubau entwickelt sich zur unendlichen Geschichte. Mittwoch soll das nächste Kapitel geschrieben werden. Der Stadtentwicklungsausschuss wird aller Voraussicht nach das laufende Bebauungsplanverfahren stoppen und ein neues eröffnen. Bis es abgeschlossen ist, wird erfahrungsgemäß mehr als ein Jahr ins Land gehen. Vor 2015 wird somit kein Neubau entstehen. Ein Abriss des alten Reichshofes wäre allerdings früher möglich. Bisher liegt aber bei der Stadt noch kein Abrissantrag vor. Lediglich der Abriss des Bücherei-Pavillons ist schon genehmigt.
„Es gibt noch viel zu verhandeln“, sagt die Technische Beigeordnete Rita Hoff. Bisher liegt nur der Entwurf des Kölner Architektenbüros Molestina zur Beratung vor. Der ist im Frühjahr 2012 als Sieger aus einem städtebaulichen Wettbewerb hervorgegangen. Umgesetzt werden soll der Entwurf von der Evohaus GmbH aus Karlsruhe. Die katholische Kirchengemeinde St. Jacobus und das Erzbistum Köln haben sich dahingegend mit Evohaus geeinigt, „ihr den nördlichen Teil des zu bebauuenden Grundstücks der Kirchengemeinde im Wege des Erbbaurechts zur Verfügung zu stellen“, heißt es in einem Schreiben von Pfarrer Ulrich Hennes.
Der südliche Bereich an der Ecke Mittel-/Hochdahler Straße, dort soll das neue Gemeindezentrum entstehen, wird von der Kirchengemeinde St. Jacobus selbst entwickelt und realisiert. Das Bauprojekt ist laut Hennes mittlerweile von den Gremien des Erzbistums Köln genehmigt. Daher habe die Kirchengemeinde das Architekturbüor Molestina mit der Fortsetzung der Planung beauftragt.
Da der Molestina-Entwurf bereits wesentliche Punkte des aus dem Jahr 2007 stammenden, vorherigen Entwurfs der damaligen Reichshof GmbH berücksichtigt, wäre ein beschleunigtes Verfahren möglich. So wird beispielsweise auch der mit den Anwohnern der Mühlenstraße ausgehandelte Kompromiss zur Tiefgaragenzufahrt übernommen (Einfahrt über Hochdahler Straße, Ausfahrt über Mühlenstraße). Dennoch schlägt die Verwaltung vor, nochmals eine Bürgeranhörung durchzuführen, „um eine größtmögliche Transparenz des Verfahrens zu gewährleisten“, sagt Hoff.
Zu einer wichtigen Frage hat es mit der Kirchengemeinde noch keine Verhandlungen gegeben: Wie sollen die Freiflächen gestaltet werden? Insbesondere die Platzfläche an der Mittelstraße hat da eine besondere Bedeutung. Deren Gestaltung „in exponierter Lage am Eingang zur Fußgängerzone“ (Hoff) liegt der Verwaltung auch im Hinblick auf das integrierte Handlungskonzept für die Innenstadt, das derzeit erstellt wird, sehr am Herzen.
Sollte in diesem Punkt keine Einigung erzielt werden, gäbe es zur Not ein Druckmittel: Das vom Investor beantragte, vereinfachte Verfahren zur Aufstellung eines Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes könnte in ein normales Verfahren umgewandelt werden. Darin könnten die Interessen der Stadt Hilden dann in städtebaulichen Verträgen abgesichert werden.