Hilden in der Corona-Krise Besucher dürfen Angehörige umarmen
Hilden. · Das Gesundheitsministerium hat die Corona-Regeln für Altenheime gelockert. „Wir freuen uns sehr über die neuen Freiheiten“, sagt Beate Linz-Eßer, Geschäftsführerin der Seniorendienste Stadt Hilden gGmbH.
Die neue Verordnung des Landesgesundheitsministeriums tritt am 1. Juli in Kraft. Die vielleicht wichtigste Neuerung: Körperliche Berührungen sind wieder erlaubt, wenn die Bewohner einen Mund-Nase-Schutz tragen und vorher und nachher die Hände desinfizieren/waschen. „Als ich die neue Verordnung unserem Bewohner-Beirat vorgestellt habe, hat eine Frau bitterlich geweint“, erzählt Linz-Eßer: „Das zeigt die Belastung, unter der unsere Bewohner standen und wie dringend nötig diese Lockerungen sind.“ Der Speisesaal im Seniorenzentrum Erikaweg sei wieder geöffnet. Das werde von vielen dankbar angenommen. Vielen fehle die soziale Nähe und die Gemeinschaft, berichtet Beate Linz-Eßer. Auch Ausflüge in kleinen Gruppen, etwa nach Schloss Benrath, seien wieder möglich. Eine Testung der 218 Bewohner und rund 270 Mitarbeiter auf Covid-19 hat es noch nicht gegeben, berichtete die Geschäftsführerin der einzigen städtischen Seniorendienste im Kreis Mettmann: „Das ist erst vorgesehen, wenn es einen Verdachtsfall gibt. Was ein Verdachtsfall ist, entscheidet das Kreisgesundheitsamt. Ich habe dort schon nachgefragt, aber noch keine Antwort bekommen.“
Neuankömmlinge müssen
sieben Tage in Quarantäne
Wer neu ins Seniorenheim Erikaweg oder in das Wohn- und Pflegezentrum Hummelsterstraße zieht, muss mindestens sieben Tage in Qurantäne – auch bei einem negativen Covid-19-Test. Die Geschäftsführerin hat sich diese Regelung nicht ausgedacht – sie muss sie umsetzen. Nach dem Lockdown in den Kreisen Gütersloh und Warendorf sei die Stimmung im Haus sehr „durchwachsen: „Viele Mitarbeiter machen sich Sorgen – ich auch.“ Gottseidank lägen diese beiden Corona-Brennpunkte ein ganzes Stück von Hilden entfernt.
Und das sind weitere neue Freiheiten: Besuche sind nicht mehr nur in den Besucherbereichen, sondern unter Hygienevorschriften auch auf den Zimmern der Bewohner möglich. Bei jedem Besucher von außen muss zuvor die Temperatur gemessen werden. „Wir werden dies mithilfe eines Stirnthermometers durchführen“, so Linz-Eßer. Das bedeutet: Bei der aktuellen hochsommerlichen Hitze müssen Besucher etwas Zeit zum Abkühlen einplanen.
Angehörige von Bewohnern müssen ihren Besuch nach wie vor anmelden. Ab 1. Juli sind Besuche von bis zu vier Personen gestattet. Schutzkittel und Mund-Nase-Masken bleiben für Besucher Pflicht und müssen während des gesamten Besuchs getragen werden. Die Schutzkleidung stellen die städtischen Seniorendienste. Pro Tag sind maximal zwei Besuche von jeweils maximal zwei Personen gestattet. „Für Besuche mit minderjährigen Kindern buchen Sie bitte die Besuchshäuschen“, bittet die Geschäftsführerin die Angehörigen. Begegnungen im Freien waren bislang auf zwei Stunden begrenzt. Ab 1. Juli sind bis zu sechs Stunden erlaubt. Wenn der Bewohner nicht selbstständig in den Außenbereich kommen kann, sondern von Mitarbeitern gebracht und geholt werden muss, ist eine Begegnung im Freien nur nach vorheriger Terminabsprache mit dem Empfang möglich.