Umgestaltung der B 228: Stadt entschärft Einmündung
Fachausschuss bringt vier Projekte zur Umgestaltung der Bundesstraße 228 auf den Weg.
Haan. Der Bundesstraße 228 stehen im Innenstadtbereich große Veränderungen bevor. Vier Projekte werden derzeit vom Bau-, Vergabe-, Verkehrs- und Feuerschutzausschuss der Stadt besprochen. Unverständnis unter den Ausschussmitgliedern gibt es dabei bei den „punktuellen Verbesserungen“ der Radverkehrssituation. „Ganz klar wollen wir eine Situationsverbesserung für die Radfahrer. Allerdings wollen wir auch keine zusätzliche Belastung des städtischen Haushalts“, sagte Jörg Dürr (SPD).
Würden aber, wie überlegt, die Radwege entlang der Allee- und Düsseldorfer Straße auf die Straße verlegt, wären zusätzliche Unterhaltskosten zu befürchten. „Wenn wir aus den kombinierten Geh- und Radwegen reine Gehwege machen, geht die Baulast, die noch bei Straßen NRW liegt, automatisch auf die Stadt über“, sagte der Technische Dezernent Engin Alparslan: „Außerdem müssten die Parkflächen auf der Alleestraße komplett verschwinden, ansonsten könnten wir die von Straßen NRW geforderte Breite von 3,25 Metern pro Fahrbahn nicht einhalten.“
Andreas Rehm (GAL) hat für diesen Einwand kein Verständnis: „Die meisten Radfahrer fahren so oder so auf der Straße. Was spricht dagegen, dass eine von den Autofahrern überfahrbare gestrichelte Linie auf die Straße aufgebracht wird?“ Hilden zeige bereits, wie das aussehen könne.
Thorsten Fischer vom Tiefbauamt sagte jedoch, dass Hilden in dieser Hinsicht kein Vorbild sei. „Eine gestrichelte Linie darf zwar teilweise überfahren werden; sobald diese an einigen Stellen jedoch überfahren werden muss, und dies wäre aufgrund der Straßenbreite an einigen Stellen der B 228 der Fall, ist das nicht mehr legal“, sagte er. Eine unerlaubte „Straßenmalerei“ wie in Hilden wäre in keiner anderen deutschen Stadt zu finden.
Zwei weitere wichtige Diskussionspunkte bezüglich der Umgestaltung der B 228 sind die Querungshilfen am Haaner Bahnhof und an der Kaiserstraße. Wobei Letzteres „bitte nicht mehr Querungshilfe genannt werden darf“, sagte Fischer: „Ein linearer Ausbau wurde von Straßen NRW kategorisch abgelehnt — lediglich punktuell können wir ein gestalterisches Element einplanen.“
Dies solle jedoch keinesfalls aus Pflasterfläche bestehen, da ansonsten die Unterhaltskosten der Stadt zufallen würden. Stattdessen bestehe die Möglichkeit, mit farbigem Asphalt zu arbeiten. Diese Lösung würde vom Landesbetrieb auch bezahlt werden.
Als vierter Punkt steht noch der Umbau der Einmündung der Martin-Luther- in die Kaiserstraße an, da Sattelschlepper dort im Kurvenbereich die Fußgänger gefährden würden. Es wurde vom Ausschuss beschlossen, die Haltelinie um weitere fünf Meter zurückzuverlegen.