Hilden Wann sich Knöllchen für die Stadt Hilden rechnen

Hilden. · Bei vielen Verwarnungen, die ausgestellt werden, zahlt die Kommune drauf.

Knöllchen lohnen sich in Hilden erst ab 20 Euro.

Foto: Ralph Matzerath

Kurz mal eben halten, schnell ein paar Dinge einkaufen, das Halteverbotsschild nicht sehen oder nicht sehen wollen – schnell werden Autofahrer zu Falschparkern, ob bewusst oder unbewusst. Das Schnäppchen im Supermarkt kann auf diese Weise schnell teurer werden, als einem lieb ist. Denn die Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind auf Zack und kontrollieren die Innenstadt intensiv. Zehn oder 15 Euro Verwarngeld sind schnell fällig – und viele Autofahrer rufen laut „Abzocke“, wenn sie sich erwischt fühlen.

Dabei muss die Stadt bei vielen Knöllchen Geld drauf zahlen – rein rechnerisch zumindest. Denn laut Haushaltsplan müssen etwas weniger als 20 Euro in jede Verwarnung investiert werden, vor allem Personalkosten schlagen dabei zu Buche. Verwarngelder werfen also erst ab 20 Euro aufwärts etwas für den Stadtsäckel ab. „Die Überwachung des ruhenden Verkehrs ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Da ist es nicht von Belang, ob sich die Aufgabenerledigung in monetärer Sicht lohnt“, sagt Ordnungsamtsleiter Michael Siebert.

Die meisten Verwarnungen
liegen zwischen 15 und 20 Euro

Im vergangenen Jahr hat die Stadt 26 613 Knöllchen verteilt. „Ein Großteil liegt in dem Bereich 15 bis 20 Euro“, erklärt Siebert. Ohne Parkschein werden schnell zehn Euro fällig, wer länger als 30 Minuten parkt, muss 15 Euro und mehr zahlen. Parken in zweiter Reihe kostet mindestens 20 Euro. Wer ohne Ausweis auf einem Behindertenparkplatz steht und erwischt wird, muss 35 Euro zahlen. Wer das Geld nicht rechtzeitig überweist oder die Strafe nicht akzeptiert, riskiert ein Bußgeld.

Auch jeder Bürger kann der
Stadt Falschparker melden

Auch die Polizei kann im Rahmen der sogenannten Eilzuständigkeit Verwarngelder verhängen. Dieses Geld fließt jedoch an Hilden vorbei in die Staatskasse. Neben den Beamten kann aber auch jeder Bürger Falschparker melden. 250 bis 300 sind es jedes Jahr in Hilden. „Das setzt aber voraus, dass alle relevanten Daten zum angezeigten Verkehrsverstoß angegeben werde: Fahrzeugtyp, Farbe, Kennzeichen, Art und Ort der Ordnungswidrigkeit und Beobachtungszeitraum“, erklärt der Ordnungsamtsleiter. Zudem muss sich der Anzeigende als Zeuge zur Verfügung stellen. „Ob das immer erfolgreich ist, hängt von der Vollständigkeit der Anzeige ab“, so Siebert. Ein Foto kann dabei helfen.