Neue Regelungen in 2023 Wohngeld: Haan wappnet sich für Ansturm
Haan · Ab 1. Januar gilt das neue Wohngeld plus, das deutlich mehr Haushalte betrifft. Um den erwarteten Ansturm abzumildern, rät die Stadt, Anträge digital zu stellen.
„Mehr Wohngeld für mehr Menschen“ – mit diesem Slogan wirbt die Bundesregierung für ihre Wohngeldreform. Das Gesetz dazu tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Es verspricht Geringverdienern mehr Geld und leichteren Zugang zur Förderung. Wohngeld wird als Zuschuss an Haushalte gezahlt, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt.Die Zahl der Berechtigten, vermuten Experten, dürfte sich verdreifachen – von heute 660 000 auf zwei Millionen.
Entsprechend groß ist in vielen Rathäusern momentan die Sorge, dass ab dem kommenden Montag ein Ansturm erfolgen könnte, der das bestehende Personal restlos überfordert.
Die Stadt Haan ist nach eigenen Angaben personell vergleichsweise auf einem guten Weg. „Wir hatten zum Glück schon frühzeitig zwei Stellen ausgeschrieben und auch geeignete Bewerbungen dafür erhalten, sodass wir unsere bisher dafür eingesetzte Kraft künftig entlasten und die Arbeit auf mehrere Schultern verteilen können“, betont die städtische Erste Beigeordnete Annette Herz. Gleichzeitig warnt sie aber auch vor übertriebenen Erwartungen: „Die neuen Kräfte müssen natürlich erst einmal in die Materie eingearbeitet werden. Daher wird auch bei uns nicht alles von Beginn an glatt und zügig laufen.“
Digitaler Wohngeld-Rechner
auf Stadt-Internetseite
Um den erwarteten Andrang zu entzerren, rät die Dezernentin allen, die prüfen möchten, ob und wie viel Wohngeld sie beziehen könnnen, zunächst einmal den digitalen Wohngeld-Rechner zu benutzen, den die Stadt auf ihrer Internetseite www.haan.de unter der Überschrift „Aktuelles“ eingestellt hat.
Er biete eine erste Orientierung, sagt Annette Herz und fügt hinzu: „Wenn Sie dabei feststellen, dass Sie vermutlich einen Anspruch haben, kann der Antrag auf Wohngeld auch gleich online gestellt werden.“ Sie appelliere, diese Möglichkeit unbedingt zu nutzen, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Wie das funktioniert, stehe ebenfalls auf der Internetseite der Stadt. „Der Antrag ist selbst erklärend aufgebaut und einfach auszufüllen“, versichert die Beigeordnete. Wer Beratungsbedarf habe, könne selbstverständlich auch persönlich vorsprechen und zu den üblichen Öffnungszeiten vorbeikommen, müsse sich aufgrund der zu erwartenden Vielzahl von Wohngeldanträgen aber auf längere Bearbeitungszeiten einstellen. „Es ist jedoch sichergestellt, dass alle Anspruchsberechtigten rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung beziehungsweise ab dem 1. Januar die Leistungen erhalten werden“, verspricht Annette Herz, die in diesem Zusammenhang deutliche Kritik an der Bundesregierung übt. Das Gesetz als solches sei zwar gut und richtig, „ich weiß nur nicht, warum das jetzt binnen weniger Wochen auf Teufel komm raus durchgepaukt werden musste“. Im April wäre das Gesetz noch genauso gut – die Städte könnten sich organisatorisch aber besser darauf vorbereiten, findet die Sozialdezernentin.
Wer bereits Wohngeld bezieht, müsse keinen Antrag stellen, heißt es. Die Neuberechnung erfolge automatisch zum 1. April 2023 und werde ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2023 bewilligt. Der Heizkostenzuschuss wird der Stadt zufolge an Wohngeldempfänger automatisch überwiesen. Voraussetzung sei, dass Wohngeld im Zeitraum vom 1. September bis 31. Dezember 2022 bezogen wurde. Ein Antrag sei nicht nötig, die Auszahlung erfolge Mitte Januar des neuen
Jahres.