Haan Giebels erhebt schwere Vorwürfe gegen CDU

Haan. · Partei- und Fraktionsspitze machen „gewichtige Gründe“ für die Nichtnominierung des Ratsherrn geltend. Der erhebt seinerseits schwere Vorwürfe.

Harald Giebels, hier noch auf einem Kandidatenfoto der CDU zur Kommunalwahl 2014, tritt jetzt mit einer neuen Wählervereinigung an.

Foto: cdu

(pec) Wenige Stunden, nachdem Harald Giebels am Dienstag seinen Austritt aus der CDU bekannt gegeben hatte, nahm der Haaner Stadtverband der Partei auch schon dazu Stellung. Das löste wiederum eine Reaktion von Giebels aus, und am Ende des Tages stand fest: Zwischen der CDU und ihrem langjährigen Funktionsträger gibt es ein tiefes Zerwürfnis.

Am Anfang stand eine Pressemitteilung, in der Stadtverbands-Vorsitzender Wolfram Lohmar und Ratsfraktionschef Jens Lemke erklärten, der Parteiaustritt ihres langjährigen Kollegen habe sie überrascht. Giebels hatte zuvor angekündigt, mit der neuen Wählervereinigung („Bürger für Haan – Bürgerunion“) bei der Kommunalwahl antreten zu wollen.

„In den letzten Tagen wurden wir bereits verstärkt auf das Gerücht angesprochen, ob und warum sich womöglich in Haan unter der Initiative unseres Fraktions- und Ratsmitglieds Harald Giebels eine neue Wählergemeinschaft in Gründung befindet“, berichten Wolfram Lohmar und Jens Lemke: Dieses sei „unter Umständen der Tatsache geschuldet, dass Harald Giebels auf der Mitgliederversammlung der CDU am 17. Juni für die Wahl nicht mehr als Ratskandidat aufgestellt wurde.“ Dem, so betonen beide, sei allerdings ein einstimmiger Beschluss der Findungskommission, bestehend aus Partei- und Fraktionsführung, vorausgegangen, „für die es klare und gewichtige Gründe gab, die sehr sorgfältig abgewogen wurden“.

Giebels selbst hatte für die Gründung der neuen Wählervereinigung bis dahin noch keine Details genannt. Doch diese Äußerungen wollte er offenbar nicht hinnehmen. In einer Presseerklärung erhebt er nun schwere Vorwürfe. Als „befremdlich und nicht hinnehmbar“ habe er etwa die Nichtbeachtung von Befangenheitsvorschriften empfunden. Auch gebe es in der CDU die Grundhaltung, bei neuen Ideen für eine Anfrage oder einen Antrag zuvor bei der Stadtverwaltung anzufragen, ob die CDU-Fraktion diese Anfrage oder diesen Antrag stellen solle. Die CDU-Fraktion habe zudem ihre „nach dem Gesetz obliegende Aufgabe der Kontrolle der Verwaltung nur mindestens unzureichend verwirklicht“. Zu Anträgen anderer Fraktionen habe die CDU oft ohne ausreichende Erörterung in der Fraktion eine ablehnende Haltung eingenommen „nur, weil der jeweilige Antrag von bestimmten Fraktionen eingebracht wurde“.

Und statt bei der Gründung der Stadtentwicklungsgesellschaft die Verankerung der Aufgabe einer Versorgung der Bevölkerung mit Sozialwohnungen und bezahlbarem Wohnraum für Alleinstehende und Familien in den Gesellschaftsvertrag aufzunehmen, habe die CDU abgelehnt „und damit die Stadt in dieser wichtigen Frage in die Hände privater Investoren begeben“.