Asyl-Container in Monheim Bürgerbegehren klagt gegen Ratsbeschluss
Monheim · Im März hat der Monheimer Stadtrat ein Bürgerbegehren mit der Peto-Mehrheit für unzulässig erklärt. Das wollen die Initiatoren nicht akzeptieren und haben eine Klage angestrengt. Die Stadt hält das für Geld- und Zeitverschwendung.
Nach mehr als dreieinhalb Stunden Debatte hatte der Monheimer Stadtrat auf seiner Sitzung am 20. März das Bürgerbegehren „Fertigstellung Schulgelände Krischerstraße“ für unzulässig erklärt. Die Peto-Ratsmehrheit stimmte damals mit Bürgermeister Daniel Zimmermann (Peto) für die Vorlage der Stadtverwaltung, die Ratsopposition (CDU, Grüne, SPD und FDP) geschlossen dagegen.
Das wollen die Initiatoren des Bürgerbegehrens aber nicht hinnehmen. „Mit dieser Entscheidung durch den Rat haben wir nun endlich eine Beschlusslage, gegen die wir als Initiatoren des Bürgerbegehrens Rechtsmittel einlegen können“, heißt es in einem Schreiben der Antragsteller, drei Eltern von Schülern der Astrid-Lindgren-Schule, die neben der Lottenschule und der benachbarten Förderschule von dem dreistöckigen Containerriegel in Mitleidenschaft gezogen wird. „Aus diesem Grund haben wir gemeinsam mit der uns betreuenden Rechtsanwaltskanzlei Klage gegen den Ratsbeschluss vom 20.03.2024 vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht“, heißt es in dem Schreiben, das vorliegt.
„Das ist Geld und Zeitverschwendung. Die Gründe aus denen das Bürgerbegehren unzulässig ist, sind in der Ratssitzung ausführlich dargelegt worden. Aus diesen Gründen wird die Klage keinen Erfolg haben“, sagt die Erste Beigeordnete Dr. Lisa Pientak auf Nachfrage: „Dass die Klage bisher nicht begründet wurde, offenbart meines Erachtens, dass man keine rechtlichen Argumente für eine andere Bewertung hat.“ Die Stadt hat dem Gericht ihre Rechtsansicht mitgeteilt und wartet derzeit auf eine Begründung der Klage durch die Initiatoren.
Bei dem Bürgerbegehren geht es um das Schulgelände Krischer-/Lottenstraße, das sich zwei Grundschulen (Astrid-Lindgren und Lottenschule) teilen und an das eine Förderschule grenzt. Dort steht seit mehr als vier Jahren ein dreistöckiger Containerbau. Ursprünglich war dieser als Ausweichquartier während des Neubaus der Schulen gedacht und sollte spätestens nach einer einjährigen Folgenutzung durch die neugegründete Grundschule Im Pfingsterfeld im zweiten Halbjahr 2023 abgebaut werden. Dann hätten die beiden Grundschulen ihren kompletten Schulhof zur Verfügung, inklusive Schulgarten, wie vom Stadtrat 2017 einstimmig beschlossen. Im September vergangenen Jahres entschied der Rat mit den Stimmen der Peto-Mehrheit, die Container für mindestens drei weitere Jahre auf dem Schulgelände stehen zu lassen, um darin bis zu 80 Flüchtlinge unterzubringen. Gegen diese Entscheidung, die der Bürgermeister zunächst glaubte allein treffen zu können, wendet sich das Bürgerbegehren „Fertigstellung Schulgelände“.
Noch sind in den Containern keine Geflüchteten untergebracht. „Die Umzüge der 65 Menschen, die derzeit in der Turnhalle leben, werden ab Mitte Juni bis Anfang Juli erfolgen“, so Pientak, die weiter erklärt, dass die Turnhalle dann wieder für Sportnutzungen zur Verfügung stehen soll.
Nun geht das Thema in die nächste Runde. Nach vorsichtigen Schätzungen der Kläger gemeinsam mit ihren Anwälten rechnen sie mit Kosten pro Instanz von circa 8000 bis 10 000 Euro Verfahrens- und Anwaltskosten. Daher sammeln sie weiter Spenden über die Crowdfunding-Plattform www.gofundme.com. Zurzeit befinden sich die Initiatoren des Bürgerbegehrens in der Vorbereitungsphase für eine spätere Verhandlung: „Das Verfahren wird sich laut der uns betreuenden Anwaltskanzlei vermutlich über sechs bis zwölf Monate erstrecken“, steht in dem Schreiben.
Das Bürgerbegehren stellt darin weiter klar, dass man fest davon überzeugt ist, dass die Stadt Monheim die Möglichkeiten besitzt, eine Unterbringung für geflüchtete Menschen zu realisieren, die nicht gleichzeitig auch die fortgesetzte Blockade von 1200 Quadratmetern Schulgelände auf unbestimmte Zeit bedeutet.
Weiter erklären sie, dass sich das Bürgerbegehren nicht gegen das Konzept der Stadt zur Unterbringung geflüchteter Menschen richtet. Sie bitten alle ihre Unterstützer, die geflüchteten Menschen mit offenen Herzen zu empfangen, da die Geflüchteten keine Verantwortung für die Wahl des Standorts ihrer Unterkunft tragen.