Exhibitionist in Langenfeld 20-Jähriger belästigt Mädchen – Urteil bestätigt

LANGENFELD/WUPPERTAL · (magu) Mit der Berufung eines mittlerweile 20-Jährigen musste sich jetzt das Gericht in Wuppertal befassen. Er war wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verurteilt worden, wogegen er sich jetzt wehrte.

Ein Exibitionist, der sich Mädchen in Langenfeld gezeigt hat, hat die Tat in der Berufung zugegeben.

Foto: dpa/Peter Steffen

Folgendes wurde ihm zu Last gelegt: An einem lauen Sommerabend im Juni 2020 waren zwei Mädchen mit dem Fahrrad auf der Richrather Straße unterwegs. Vorbei an einem grünen Peugeot, der am Straßenrand parkte. Als die beiden Freundinnen durchs Seitenfenster schauten, sahen sie auf dem Fahrersitz einen jungen Mann mit entblößter Hose und mit sexuellen Handlungen befasst.

Die Mädchen trennten sich kurz darauf – eine fuhr geradeaus weiter, die andere bog nach rechts ab. Als sich die Rechtsabbiegerin umschaute, sah sie sich vom Peugeot-Fahrer verfolgt. Der habe sie überholt und während der Fahrt onaniert. Er sei mit einer kurzen Hose bekleidet gewesen, die er mittlerweile heruntergezogen habe. Die 16-Jährige fuhr weiter und traf in der Nähe des Altenheims erneut auf den Mann. Der hatte dort – immer noch im Auto sitzend – scheinbar auf sie gewartet.

Das entsetzte Opfer bekam Panik und wich auf einen Weg aus, auf dem ihr der Mann mit seinem Auto nicht hatte folgen können. In der Hoffnung, ihn nun endlich losgeworden zu sein, bog das Mädchen wieder auf die Hauptstraße ab, um dort erneut von dem onanierenden Peugeot-Fahrer überholt zu werden.

Endlich zuhause angekommen, erzählte die Zehntklässlerin ihren Eltern von der Begegnung mit dem Exhibitionisten. Die riefen sofort die Polizei und erstatteten Anzeige.

Als die Ermittlungsbeamten der Schülerin später ein Foto des Verdächtigen vorlegten, konnte sie sich nicht mehr erinnern. Im Gerichtssaal hat sie ihn hingegen sofort wiedererkannt. Das Amtsgericht hatte den mittlerweile 20-Jährigen wegen Erregen öffentlichen Ärgernisses zu 3000 Euro Geldstrafe verurteilt. Beim Berufungsprozess behauptete der Angeklagte jetzt, er sei es nicht gewesen. Vermutlich auch, weil es Widersprüche gegeben hatte in dem, was die Jugendlichen vor mehr als einem Jahr bei der Polizei und später bei Gericht erzählt hatten. Vom Verteidiger des Angeklagten mit „bohrenden“ Nachfragen konfrontiert, brach das Mädchen im Zeugenstand in Tränen aus.

Dem Angeklagten wiederum scheint inmitten der Verhandlung klar geworden zu sein, dass es keinen Sinn hat, die Tat zu leugnen. Er nahm seine Berufung zurück und muss nun die 3000 Euro zahlen.