Düsseldorfer Straße 229 Langenfeld Brandhaus: Bürger ärgern sich über Schutthaufen
Langenfeld · Die Baugenehmigung für das Grundstück Düsseldorfer Straße 229 ist erteilt. Aber es tut sich nichts
(og) Im August ist das denkmalgeschützte Haus an der Düsselorfer Straße 229 abgerissen worden. Doch passiert ist bislang nichts. Nicht einmal der zurück gebliebene Schuttberg ist abgetragen. „Nachdem nach zwei Bränden nun die Abrissgenehmigung erteilt wurde, folgte mit Tatendrang der Abbruch. Aber wer glaubt, dass jetzt weitere Schritte folgen, sieht sich getäuscht. Der Steinhaufen gammelt vor sich hin“, schreibt Andrea Zmuda vom Marienkäferweg. „Es war doch so wichtig, das alte Haus von der Denkmalliste zu bekommen und jetzt, wo scheinbar alles zur Zufriedenheit des neuen Eigentümers gelaufen ist, ,erfreut‘ dieser die Langenfelder Bürger nun mit Überresten desselben. Ich würde es sehr begrüßen, wenn dort endlich aufgeräumt werden würde“, bekundet Zmuda unmissverständlich. „Es war nicht wichtig das Haus zu erhalten, dann müssen wir auch nicht tagtäglich daran erinnert werden.“
Die Baugenehmigung für ein Wohnhaus ist bereits erteilt, sagt Stephan Anhalt, Referatsleiter für Stadtplanung und Denkmalschutz. Ob ein Ein- oder Zweifamilienhaus entstehen soll, konnte er nicht sagen. Das neue Gebäude müsse sich an die Umgebungsbebauung anpassen. Und die ist überwiegend von Einfamilienhäusern geprägt.
Ob er bei dem Müllproblem helfen kann? Das sei nicht Sache der Stadt. So lange kein Gefährdung davon ausgehe, habe die Stadt keine Handhabe, weil es sich um Privateigentum handele. In dem Haus hatte es bereits zweimal gebrannt, zuletzt am 12. August 2022. Polizei und Staatsanwaltschaft sind von Brandstiftung ausgegangen. „Noch sind nicht alle gesicherten Spuren final ausgewertet“, teilte Staatsanwältin Laura Neumann mit, „das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen“.
Beim zweiten Brand waren große Teile des Obergeschosses so stark beschädigt worden, dass das Dach einsturzgefährdet war. Die Eigentümer haben am 23. August daraufhin eine denkmalrechtliche Erlaubnis erbeten, das Haus abzureißen. Da auch das rheinische LVR-Amt für Denkmalpflege zu der Auffassung gelangt war, dass bei einer Wiederherstellung des Gebäudes die schützenswerten Merkmale verloren gehen würden, hat auch die übergeordnete Behörde gegen die Absicht der Stadt, die Abrisserlaubnis zu erteilen, keine Einwände erhoben. Das Denkmal wurde aus der städtischen Liste gelöscht.
Das „Wohnhaus mit Stallanbau Düsseldorfer Straße 226“ von 1914 war am 22. Oktober 2019 als typisches Denkmal für Reformarchitektur in die Denkmalliste der Stadt Langenfeld aufgenommen worden.