Langenfeld Audifahrer rasen über Solinger Straße

Langenfeld. · Polizisten beobachten Beschleunigungsrennen in Langenfeld. Ein Fahrer wurde gefasst.

Zwei Audifahrer haben sich ein Rennen geliefert.

Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Die Polizei hat in der Nacht zu Mittwoch in Langenfeld ein illegales Autorennen gestoppt. Einer der beiden Fahrer konnte flüchten, das Kennzeichen ist aber bekannt. Laut Polizei beobachtete eine Streifenwagenbesatzung gegen 0.20 Uhr auf der Solinger Straße (B 229) zwei Audi, einer silberfarben, der andere schwarz. Die beiden Autos rasten mit erkennbar überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Theodor-Heuss-Straße. Die Beamten folgten ihnen und sahen, wie diese auf der Theodor-Heuss-Straße Beschleunigungsrennen gegeneinander fuhren.

Bei Grün heulten die
Motoren der Fahrzeuge auf

So stellten sich die beiden Audis vor der Ampel am Sändchen nebeneinander auf – auf der Geradaus-Spur und der Abbiegespur. Bei Grün beschleunigten sie mit aufheulenden Motoren. Es folgte ein Überholvorgang mit hoher Geschwindigkeit. An der Kreuzung Lindberghstraße stoppten die beiden vor der roten Ampel. Sie stellten sich abermals nebeneinander auf. Bei Grün heulten die Motoren und die Autofahrer rasten los. Der Streifenwagen folgte mit einer Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h dort, wo nur Tempo 50 oder 60 erlaubt ist.

In Höhe der Kreuzung Auguste-Piccard-Weg konnten die verfolgenden Polizeibeamten die zwei Audis einholen und diesen deutliche Haltezeichen geben. Während der silberne Audi über die Straße Am alten Broich flüchtete, wurde der schwarze Audi gestoppt und dessen Fahrer kontrolliert. Am Steuer saß ein 33-jähriger Langenfelder, der sich nicht zur Sache äußern wollte. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren gegen ihn ein und beschlagnahmten seinen Führerschein. Zudem untersagten sie dem Mann jedes weitere Führen von führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeugen. Anschließend kümmerten sich die Ermittler um den flüchtigen silbernen Audi. Sein Kennzeichen ist der Polizei bekannt.

Illegale Autorennen haben in den vergangenen Jahren wiederholt zu schweren Unfällen geführt. Dabei kamen mehrere unbeteiligte Menschen ums Leben. 2017 wurden deshalb die Strafen verschärft.

Der neu geschaffene Paragraf 315 d des Strafgesetzbuches (StGB) stellt bereits die Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen unter Strafe. Die Strafe kann bis zu zwei Jahren Haft betragen. Wenn Menschen bei dem Rennen schwer verletzt werden oder gar tödlich verunglücken, drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Zusätzlich können die Kraftfahrzeuge nach Paragraf 
315 f StGB zur Enteignung eingezogen werden, gegebenenfalls auch wenn sie dem Fahrer nicht gehören. Oft sind die Beteiligten nach einem illegalen Autorennen auch ihren
Führerschein los. gut

(gut)