Langenfeld Tagespflege Tagesmütter wollen 30 bezahlte Krankentage
Langenfeld · Ein Kompromissvorschlag aus dem Jugendhilfeausschuss sieht 20 bezahlte Tage im Krankheitsfall vor. Da aber die Zusammensetzung des Fachausschusses gänzlich anders ist als im Rat, ist das Abstimmungsvotum für den Änderungsantrag für die überarbeitete Satzung zur Tagespflege ungewiss.
Die Langenfelder Tagesmütter und -väter wünschen sich, dass die Zahl der bezahlten Krankentage von bisher 15 auf 30 Tage erhöht wird. Diese Forderung war in der umfangreichen Satzungsänderung für die Tagespflege, die die Verwaltung jetzt dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt hatte, nicht enthalten. Die Stadt lehnt diese mit dem Hinweis ab, dass die Tagesmütter selbstständig tätige Personen seien und sich daher selber absichern sollten. Die SPD hatte daraufhin einen mündlichen Änderungsantrag vorgebracht, wonach die Zahl der bezahlten Krankentage auf 20 erhöht werden solle. „Wir fürchten nicht, dass dies als Freifahrtschein für mehr Urlaub genutzt wird“, erklärt Mark Schimmelpfennig (SPD). Die Stadt sei auf die Betreuungsplätze dringend angewiesen. Gegen die Stimmen der CDU und bei Enthaltung durch die BGL hatte der Ausschuss dem Antrag zugestimmt. „Wir hatten wegen der Kurzfristigkeit keine Gelegenheit, uns mit der Fraktion abzustimmen“, erklärt Sven Lucht (BGL). Nachdem er jetzt nach 27 Jahren seinen Sitz im Jugendhilfeausschuss abgegeben hat, habe er in der Fraktionssitzung am Montag für den Änderungsantrag geworben.
Die Tagesmütter wehren sich gegen die Darstellung ihrer Tätigkeit als selbstständig, weil sie weder die Zahl der betreuten Kinder frei wählen noch ihre Preise frei gestalten können, ihr „Gehalt“ lege die Stadt per Satzung fest. Demgegenüber sei das Risiko zu erkranken bei Tagesmüttern sehr hoch, weil Kleinkinder in einem Jahr zehn bis zwölf Infekte durchmachten, teilt die IG Kindertagespflege Langenfeld mit. Oft arbeiteten diese trotz ihrer Erkrankung weiter, um finanzielle Verluste zu vermeiden. Durch die unzureichende Gewährung von Krankentagen könnte diese leicht in finanzielle Notlagen geraten. Für die Kommune entstünde indes kein finanzieller Verlust, weil die „Kontinuität der finanziellen Mittel durch den fortlaufenden Landeszuschuss….und die Elternbeiträge“ gewährleistet sei. Auch durch das Recht auf eine Vertretung während der Ausfallzeit entstünden keine zusätzlichen Kosten, weil es die Eltern nicht in Anspruch nähmen. Dies bestätigt auch der Stadtelternrat der Kindertagespflege. Da die Stadt kein konkreten Zahlen zu den Vertretungen liefern konnte, habe man eine Umfrage gemacht: Demnach betreuten die Eltern ihre Kinder lieber selber.