Prozess Prozess gegen Flüchtling wegen Vergewaltigung
Langenfeld/Düsseldorf. · Der 29-Jährige aus Marokko soll zwei Taten im Juni 2018 in Langenfeld verübt haben.
Er kam als Flüchtling und soll eine Frau in Langenfeld vergewaltigt haben. Nun steht der 29-jährige Marokkaner vor Gericht – auch wegen einer weiteren, versuchten
Vergewaltigung.
9. Juni 2018: Der geständige Angeklagte, der vor vier Jahren als Asylbewerber nach Deutschland kam und in einer städtischen Unterkunft in Langenfeld wohnte, soll sein Opfer laut Staatsanwaltschaft gegen 2 Uhr auf der Kronprinzstraße angesprochen und sich schnell von hinten genähert haben. Nachdem er der verängstigten Frau das Handy aus der Hand gerissen hatte, drückte er sie an einen Zaun, riss ihr die Hose herunter. Nach dem Geschlechtsverkehr soll er ihr das Handy zurückgegeben und sich entschuldigt haben. Nach Angaben seines Opfers hatte er ein Taschenmesser dabei. Das bestritt sein Verteidiger zunächst. Später räumte der Angeklagte ein, das zugeklappte Messer aus der Tasche geholt zu haben.
Eine Woche später soll er eine weitere Vergewaltigung versucht haben, wieder in Langenfeld. Der Marokkaner sprach auf der Bismarckstraße eine junge Frau an. Als er versuchte, ihr die Hose herunterzuziehen, stürzte sie. Von den Hilferufen aufgeschreckt, rief eine Anwohnerin, die Polizei sei alarmiert. Doch erst als an einer weiteren Wohnung die Rollladen hochgingen, ließ der Mann laut Anklage von dem Opfer ab.
Der Angeklagte entschuldigte
sich bei den Opfern
Nachdem ihm die am Tatort gefundene DNA zugeordnet werden konnte, kam der Marokkaner in Untersuchungshaft. Mittlerweile wurde sein Asylantrag abgelehnt. Durch sein Geständnis erspart er den Opfern vermutlich Aussagen vor dem Landgericht Düsseldorf, wo Donnerstag der Prozess begann. Er wolle nicht, dass bei ihnen die Erinnerungen an die Tat hochkämen – und er entschuldige sich. Er sei damals nicht klar im Kopf gewesen. „Selten, dass wir hier Angeklagte sitzen haben, die den Vorwurf der Vergewaltigung einräumen“, stellte der Vorsitzende Richter eine Strafmilderung in Aussicht. Die Mindeststrafe für eine solche Tat liege bei drei Jahren. Hinzukommen könnte eine Abschiebung noch aus der Haft heraus. Der Prozess wird am 7. Mai
fortgesetzt.