Monheim Maskenpflicht Trotz Attest nicht normal Einkaufen?

Monheim. · Lungenfacharzt Dr. Klaus Generet: Es gibt COPD-Patienten, denen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht zumutbar ist.

Normalerweise ist das Tragen einer Mund-Nasen-Maske Pflicht in der Pandemie. Für bestimmte Menschen gelten aber aus medizinischen Gründen Ausnahmen, die durch ein Attest belegt werden können.

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Schon seit dem 27. April gilt in Nordrhein-Westfalen beim Einkauf in Geschäften, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Arztpraxen die Maskenpflicht. Die meisten Menschen haben sich mit diesem neuen ständigen Begleiter abgefunden. Einige Menschen können den Mund-Nasen-Schutz jedoch aus medizinischen Gründen nicht tragen. Und diese wenigen Ausnahmen von der Regel sorgen im Alltag immer wieder für Ärger und Auseinandersetzungen.

So beklagt sich Esther Groth, dass der Inhaber von Busch‘s Backstube „Kunden, die aus medizinischen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können und dies durch ein Attest nachweisen, nicht bedienen“ lasse. Markus Busch habe ihr in einem Telefonat dargelegt, dass er unter Umständen Kunden verliere, wenn er diese Ausnahme zuließe, berichtet die Seniorin. Er habe ihr aber angeboten, „zu den Randzeiten zum Hintereingang zu kommen“, um einzukaufen, so dass sich seine Kunden nicht in ihrem Sicherheitsgefühl beeinträchtigt fühlen müssten. Das empfindet die Seniorin jedoch als „Demütigung“.

Markus Busch hat einen klaren Standpunkt: Seine Kunden hätten ein Anrecht, sicher bei ihm einzukaufen. Und er trage die Verantwortung für seine Mitarbeiter, die selber überall, in Backstube, Büro oder Verkauf, Masken tragen müssten – den ganzen Arbeitstag über.

Busch hält das Tragen einer
Maske für jedermann zumutbar

„Wenn ich solche Ausnahmen zuließe, würde ich noch mehr Beschwerden von anderen Kunden kriegen“, fürchtet er. Er könne auch oft nicht nachprüfen, ob tatsächlich medizinische Gründe vorliegen oder ob man es mit militanten Maskenverweigerern zu tun habe. Er hält es für jedermann zumutbar, „für zwei Minuten Einkauf einen Schal oder ein Gesichtsvisier vor Mund und Nase zu ziehen“. Er findet es egoistisch, so auf dieses Recht zu pochen, weil der so von der Maskenpflicht Befreite ja trotzdem das Virus in sich tragen könne.

Ein Ladeninhaber könne im Rahmen seines Hausrechts auch über die Schutzverordnung hinaus den Zutritt zu seinem Geschäft regeln, bestätigt Sebastian Johnen, Fachbereichsleiter für Ordnung und Sicherheit. Er könne auch selber entscheiden, ob die Prüfung von Attesten die Arbeitsabläufe zu sehr stören würde.

„Zweifelsohne gibt es einige schwere Lungen- aber auch Herzerkrankungen, bei denen der Patient gut 30 Prozent seiner Muskelkraft allein für die Atmung aufbringen muss. Und dann noch gegen einen gewissen Widerstand Luft einsaugen zu müssen, ist eine zusätzliche Belastung“, erklärt Dr. Klaus Generet, Facharzt für Pneumologie und Chefarzt der Inneren Medizin am St. Josefs Krankenhaus in Hilden. Das treffe insbesondere für Patienten mit einer schweren chronischen (obstruktiven) Bronchitis mit Lungenemphysem (COPD) zu. „Ein gesunder Mensch benötigt für die Atmung nur drei Prozent der Muskelkraft“, so Generet. Wer auch wegen einer Herzerkrankung chronisch unter Luftnot leide, für den bedeute das Stück Stoff vor dem Mund eine hohe psychische Belastung. Darüber hinaus gebe es auch psychisch erkrankte Menschen, bei denen dieser als „Maulkorb“ empfundene Stofflappen Ängste triggere. Da sich aber auch jeder Arzt des epidemologischen Nutzens der Gesichtsmasken bewusst sei, würden die Befreiungen nicht leichtfertig ausgestellt, betont Generet. Nur für 30 Prozent seiner COPD-Patienten habe er das getan. In dem Attest stehe dann, dass dem Patienten das Tragen einer Mund-Nasen-Maske im Sinne der Corona-Verordnung aus medizinischen Gründen nicht zumutbar sei. Er sieht aber ein Gesichtsvisier als geeignete Alternative an.