Landgericht Mutmaßlicher Automatensprenger steht vor Gericht

Monheim/Düsseldorf · Angeklagter weist jedewede Schuld von sich. Seine Fingerabdrücke kamen beim Saubermachen auf die  Gasflasche.

(magu) Am 22. Mai 2018 um 2.55 Uhr krachte es an der Merkur-Spielothek in der Konrad-Zuse-Straße in Monheim. Zuvor war Gas in den davor stehenden Geldautomaten eingeleitet worden, zwei Gasflaschen wurden am Tatort zurückgelassen. Allein der Abtransport des zerborstenen Automaten schlug später mit 8000 Euro zu Buche. Weitere 20 000 Euro Schaden waren am Gerät selbst entstanden, die Einzelteile lagen auf der Straße.

Nur wenige Tage zuvor hatte es schon einen Versuch gegeben, den Geldautomaten zu sprengen. Das Gas hatten die Täter da noch in einem Ballon mitgebracht. Mit einer brennbaren Flüssigkeit hatten sie eine Lunte gelegt, die sich auch entzündet hatte. Die Explosion war jedoch ausgeblieben, am Automaten waren Brandschäden entstanden. Erfolgreicher war dann der zweite Versuch, da hatten die Täter das Gas direkt aus den Flaschen eingeleitet. Eine Überwachungskamera hatte die Tat gefilmt, man sieht zwei Männer mit den Gasflaschen vor dem Automaten hantieren. Man sieht auch, wie sich das Feuer entlang der Lunte auf das Gerät zubewegt – nach der Explosion kommen die Täter zurück, um nach Geld zu suchen. Vergeblich, wie man mittlerweile weiß. Der neu aufgestellte Automat war noch leer, die Männer ohne Geld auf der Flucht.

Am Düsseldorfer Landgericht muss sich nun einer der mutmaßlichen Täter verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 31-jährigen Monheimer vor, an der Sprengung beteiligt gewesen zu sein. Gegen zwei unbekannte Mittäter wird noch ermittelt.

Die Zeugin ist mittlerweile
mit Angeklagtem verlobt

Das Trio soll gemeinsam zur Konrad-Zuse-Straße gefahren sein – einer der drei soll im Auto gewartet haben, um die schnelle Flucht zu ermöglichen. Die beiden anderen sollen das Gas eingeleitet, die Lunte gelegt und das Gerät beim zweiten Versuch erfolgreich gesprengt haben. Auf einer der Gasflaschen hatten Ermittler später die Fingerabdrücke des Angeklagten gefunden. Der allerdings behauptet, zuvor seinen Keller aufgeräumt und möglicherweise die Gasflasche angefasst zu haben. Wem sie gehören würde, wisse er nicht. Er bestreitet, an den Taten beteiligt gewesen zu sein. Eine vom Gericht geladene Zeugin ist mittlerweile mit dem Angeklagten verlobt und verweigert die Aussage. Ein weiterer Zeuge ist in der JVA Hagen inhaftiert, er soll den Angeklagten bei der Polizei angezeigt haben. Aus Furcht vor dem Monheimer hatte er sich anfangs geweigert, bei Gericht auszusagen. Das hatte dennoch angeordnet, ihn zu hören – der Mann wurde aus der Haft vorgeführt. Was der Zeuge zu sagen hatte, war auch für den Verteidiger des Angeklagten eine Überraschung: Man kenne sich schon aus Kinderzeiten, seine Ex-Frau lebe mittlerweile mit dem Angeklagten zusammen. Der wiederum habe seine beiden Kinder geschlagen – das Jugendamt habe sie daraufhin bei ihm untergebracht.

Nach der Tat habe der Angeklagte ihm das Video der Überwachungskamera gezeigt und gesagt, so was könne man doch auch gemeinsam machen. Der 31-Jährige soll auch damit geprahlt haben, an weiteren Automatensprengungen in Monheim beteiligt gewesen zu sein. Angeblich sei er dort auch mit einem Jeep in einen Kiosk gefahren und habe Tatzeugen mit einer Brechstange vertrieben. Den im Kiosk gestohlenen Tresor soll der Angeklagte später aufgeflext haben. Er selbst sei zur Polizei gegangen, um den Angeklagten anzuzeigen, weil seine Ex-Frau sich vor den im Keller gelagerten Gasflaschen gefürchtet habe.

Wegen der weitreichenden Anschuldigungen des Zeugen weitet sich der Prozess nun aus – noch ist nicht klar, wann mit einem Urteil gerechnet werden kann.