Monheim Monheimer Rat stimmt über Rettungspaket ab
Monheim. · Die Stadt will zehn Millionen Euro in der Corona-Krise für Betriebe bereitstellen.
Über die Bundes- und Landeshilfen hinaus will die Stadt Monheim laut Bürgermeister Daniel Zimmermann vor allem Kleinbetriebe in der Corona-Krise unterstützen. Zehn Millionen Euro dafür soll der Rat deshalb in einer Sondersitzung am 8. April beschließen. Finanziert werden soll der Betrag aus der Ausgleichsrücklage, die bei 200 Millionen Euro liegt. Der notwendige Nachtragshaushalt soll in der turnusmäßigen Sitzung am 13. Mai verabschiedet werden.
„Wir wollen, dass unsere Betriebe auch nach Corona noch öffnen können“, erklärt Zimmermann. Gemeinsam mit Kämmerin Sabine Noll hat er bei den Betrieben eine Bestandsaufnahme gemacht und festgestellt: „Das Geld von Bund und Land reicht nicht, um Betriebe über die Corona-Krise hinaus zu sichern“. Und da sowohl in der Altstadt als auch in den Einkaufsstraßen nach der Krise noch Leben sein soll und etwa Frisöre ihre Dienste anbieten können, soll nun ein kommunaler Rettungsschirm unbürokratisch helfen. „Anträge können von allen gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der freien Berufe mit bis zu zehn Erwerbstätigen gestellt werden. Gastronomie- und Hotelbetriebe sind darüber hinaus antragsberechtigt, wenn die Anzahl der Erwerbstätigen bis zu 20 Beschäftigte beträgt“, so Noll. Auch Teilzeitkräfte und 450-Euro-Jobs würden berücksichtigt. Voraussetzung ist ein Rückgang des Netto-Umsatzes um mindestens 60 Prozent oder drohende Zahlungsunfähigkeit. Berechnungsbasis bildet der durchschnittliche Netto-Monatsumsatz 2019.
Der Rettungsschirm beinhaltet Zuschüsse für Nettomieten der gewerblichen Räume in Höhe von 50 Prozent für den Zeitraum von zunächst drei Monaten – von April bis Juni. „Maximal jedoch 15 000 Euro pro Betrieb“, sagt Noll. Bei Betrieben, die über in Eigentum befindliche Geschäftsräume verfügen und dadurch mit monatlichen Krediten belastet sind, soll eine fiktive Miete in Höhe von zehn Euro pro Quadratmeter als Berechnungsgrundlage dienen. Die Ratsvorlage sieht als Regelung vor: Zuschüsse von Bund und Land sind vorrangig zu beanspruchen. Die Zuschussanträge sollen nach Beschluss online bereitgestellt werden.Neben der Peto haben auch SPD und CDU signalisiert, dem Antrag zuzustimmen.