Warum starb Radfahrerin?
Nach dem tragischen Tod einer 69-Jährigen am Nachtigallenpfad sucht die Polizei nach weiteren Zeugen.
Langenfeld. Polizeihauptkommissar Frank Richartz kann die Ermittlungen im Fall der tödlich verunglückten Frau (69) aus Langenfeld noch nicht abschließen. Zwar hat sich bereits am Sonntag der 75 Jahre alte Besitzer des Hundes gemeldet, der unangeleint auf die Radfahrerin zugelaufen sein soll, „aber noch sind wir nicht sicher, ob der Hund in diesem Fall überhaupt eine Rolle gespielt hat“, sagte Polizeisprecher Frank Sobotta am Montag.
Wie berichtet, ist die Frau am Freitagabend an den Folgen der schweren Kopfverletzung gestorben, nachdem sie mit ihrem Pedelec, einem Elektrofahrrad, bei dem der Fahrer durch das Treten der Pedale von einem Elektroantrieb unterstützt wird, gestürzt war.
Mit ihrem Mann, der zwei bis drei Meter vor ihr fuhr, war sie — ohne Helm — auf dem Nachtigallenpfad in Richtung Bussardweg unterwegs. Der Mann gab später zu Protokoll, dass er in Höhe der Kreuzung mit einem Waldweg einen unangeleinten Hund am linken Rand des Waldweges stehen sah. Der Hund sei dann plötzlich in Richtung des Rades seiner Frau gelaufen. Dann sah er seine Frau stürzen.
Weil die Frau stark blutete, suchte ihr Mann nach Passanten mit einem Mobiltelefon, um die Feuerwehr zu verständigen. In dieser Zeit blieb laut Polizei der Hundebesitzer bei der Frau, kümmerte sich so gut er konnte um die Verletzte. Sie wurde dann noch an der Unfallstelle von einem Notarzt versorgt und anschließend mit dem Rettungshubschrauber in die Unfallklinik Köln geflogen.
Als die Polizei am Nachtigallenweg eintraf, waren weder die Frau, ihr Mann noch der Hundebesitzer mehr vor Ort. Das erläuterte der Polizeisprecher so: „Der Mann ist selbstverständlich mit seiner Frau in die Klinik geflogen“, sagte Sobotta. Und weil die Rettungskräfte beim Eintreffen an der Unfallstelle Helfer, Zeugen und Schaulustige um Abstand gebeten haben, „werden das viele zum Anlass genommen haben, um zu gehen“, sagte er.
Und genau diese Frauen und Männer, Spaziergänger, weitere Hundebesitzer und Radfahrer sucht die Polizei jetzt als Zeugen. „Mit denen würden wir sehr gerne sprechen, auch wenn sie vielleicht erst später dazugekommen sind“, sagte Sobotta.
„Wir ermitteln nach wie vor den kompletten Sachverhalt.“ Denn der Hund soll aufs Wort gehört haben. Auch soll der Besitzer des Vierbeiners den Unfallhergang nicht so wie der Ehemann gesehen haben.
Die Frage, ob in diesem Bereich des Nachtigallenpfads eine Anleinpflicht für Hunde besteht, konnten am Montag weder Polizeisprecher Sobotta noch Stadtsprecher Andreas Voss beantworten.
Christian Benzrath, Leiter des Referats Recht und Ordnung, „will sich zu dem tragischen Einzelfall nicht äußern“. Fakt ist: Laut der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Langenfeld müssen Hunde auf Verkehrsflächen und in Anlagen angeleint werden — solange das Landesforstgesetz es nicht anders regelt. Und dort heißt es in Paragraf zwei, dass Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint geführt werden dürfen.