Justiz hat zurzeit zusätzliche Arbeit Neues Cannabisgesetz betrifft auch alte Urteile
Mettmann · Die Teilfreigabe von Cannabis sorgt für hohen Arbeitsaufwand im Amtsgericht.
Die beiden Polizisten, die im August 2023 Streife gegangen waren in der Mettmanner Bismarckstraße, hatten den richtigen „Riecher“: Aus einem geöffneten Fenster hatten die Beamten intensiven Cannabis-Geruch wahrgenommen. Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung wurden sie fündig: 215 Gramm Marihuana hatten dem Besitzer zwei Jahre und sechs Monate Haft eingebracht.
Zwei Albaner, die auf einer Cannabis-Plantage „gegärtnert“ hatten, kamen hingegen mit 20 Monaten auf Bewährung davon. Zwischen beiden Urteilen liegen nur wenige Monate – und das Konsumcannabisgesetz (KCanG). Was die Neuregelung zum kontrollierten Umgang mit Cannabis für die Justiz bedeutet, war nun auch Thema beim jährlichen Pressegespräch am Wuppertaler Landgericht.
Vor allem die Staatsanwaltschaft ist durch die Gesetzesänderung extrem belastet, weil auch die Urteile aus bereits abgeurteilten Fällen aus der Schublade geholt und abgeändert werden mussten. Aber auch die Amtsgerichte ächzen noch immer unter der Flut von Urteilen, die von Amts wegen an die neue Gesetzeslage angepasst werden müssen. „Die Folgen des Konsumcannabisgesetzes beschäftigen uns immer noch“, sagt Manfred Igla, stellvertretender Direktor des Mettmanner Amtsgerichtes. Seit April arbeite man sich durch die Welle, die meisten Verfahren könnten am Schreibtisch entschieden werden und müssten nicht neu verhandelt werden.
Die juristischen Folgen des Konsumcannabisgesetzes und die damit verbundene Verschiebung des Strafrahmens seien eine Belastung „on top“ gewesen. „Wir müssen jedes Aktenzeichen einzeln raussuchen“, nimmt Igla die Überlastung der Justiz in den Blick. Das Problem für die Amtsgerichte: Die Akten für abgeschlossene Verfahren liegen dort nicht mehr vor, sie müssen erst von der Staatsanwaltschaft angefordert werden. Besonders kompliziert wird es, wenn mehrere Delikte wie beispielsweise Diebstahl, Körperverletzung und der Besitz von Cannabis abgeurteilt wurden. Dann muss geschaut werden, was von der Strafe übrig bleibt, wenn sich der Strafrahmen nach dem KCanG verschiebt. Durch die Gesetzesänderung in Sachen „Cannabiskonsum“ werden zukünftig mehr Verfahren bei den Amtsgerichten landen. Erst ab einer Straferwartung von vier Jahren werden Betäubungsmitteldelikte dann beim Landgericht angeklagt.
Gute Nachrichten gibt’s hinsichtlich der Einführung der elektronischen Akte, die ist beim Amtsgericht Mettmann zumindest für Zivil-, Betreuungs- und Familiensachen abgeschlossen. Bei den Strafverfahren muss die Umstellung auf die E-Akte bis zum 1. Januar 2026 erfolgen.