Bürger Union fragt nach Cannabis: Wie hält es die Stadt mit Kontrollen?
Ratingen · Der Cannabis Konsum ist nun auch im öffentlichen Raum erlaubt, doch nicht überall. Wo gibt es in Ratingen Verbotszonen und wie wird kontrolliert?
Am 1. April ist das neue Cannabisgesetz in Kraft getreten. Für volljährige Personen bedeutet dies, dass sie nun mit 25 Gramm für den Eigenbedarf im öffentlichen Raum unterwegs sein dürfen. Dich nicht überall im öffentlichen Raum ist der Konsum erlaubt. Wie das in Ratingen geregelt ist und wie das kontrolliert wird, möchte nun die Bürger Union wissen und hat einen Prüfauftrag für den den nächsten Haupt- und Finanzausschuss sowie die Ratssitzung gestellt.
Obgleich der Landesgesundheitsminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann, das vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz öffentlich als „handwerklich schlecht gemacht“ bezeichnete, erfolgte durch das MAGS mit Wirkung vom 17. Mai die Cannabisordnungswidrigkeitenverordnung (COwiVO) mit dem entsprechenden Bußgeldkatalog.
Trotz erheblicher Kritik des Deutschen Städte und Gemeindebundes müssen in Zukunft die Kommunen und deren Ordnungsämter die Einhaltung der gesetzlichen und ordnungsrechtlichen Vorgaben kontrollieren und sanktionieren. Die Fraktion der Bürger-Union teilt im Wesentlichen die vorgebrachten Bedenken und die sachliche Kritik und möchte vor allem vor dem Hintergrund des Kinder- und Jugendschutzes das Thema und die städtische Strategie erläutert bekommen
Dabei interessieren die Bürger Union vor allem folgende Fragestellungen: „Sieht die Verwaltung die Möglichkeit, ein generelles Konsumverbot auf städtischen Veranstaltungen, Veranstaltungen der RMG sowie Volks- und Heimatfesten in Ratingen durchzusetzen?“ Außerdem möchte die BU wissen, ob bereits Verstöße in Ratingen geahndet wurden. Und: „Wirkt sich die neue Rechtslage auf die Arbeitsbelastung des kommunalen Ordnungsdienstes aus? Sieht die Verwaltung hier Notwendigkeiten einer personellen Aufstockung der betreffenden Abteilung?
Zum öffentlichen Raum gehören auch die Schwimmbäder. Deshalb möchte die Bürger Union wissen, ob die Verwaltung die Notwendigkeit sieht, in Absprache mit den Stadtwerken Ratingen dafür zu sorgen, dass die Hausordnung der Ratinger Bäder dahingehend angepasst wird, dass der Konsum von Cannabis generell untersagt wird.
Nach Informationen der BU habe sich insbesondere der Außenbereich der Stadthalle sowie der Bereich um das Rathaus / Hochzeitsgarten gerade in den Abend- und Nachtstunden zu beliebten Konsumräumen entwickelt, mit einhergehenden negativen Konsequenzen wie einer starken Vermüllung der Areale.
Wichtig ist der Bürger Union auch die Frage, ob in Ratingen eine Cannabisverbotszonenkarte geplant oder bereits in Arbeit ist, und wenn ja, wann mit der entsprechenden Veröffentlichung zu rechnen ist. Außerdem soll die rechtliche Möglichkeit ausgelotet werden, über die im Bundesgesetz festgelegten Restriktionen hinaus beispielsweise die Ratinger Fußgängerzone oder den Berliner Platz auch in den Abend- und Nachtstunden zu Cannabisverbotszonen zu erklären,
Die Verwaltung soll nun im Haupt- und Finanzausschuss eine erste mündliche Stellungnahme zu den Fragestellungen abgeben. Aufgrund der Wichtigkeit des Themas sei darüber hinaus die Erstellung einer Vorlage erforderlich. Die Verwaltung sollte daher möglichst bis zum Herbst 2024 eine Vorlage erstellen, die sowohl die ordnungsrechtlichen Konsequenzen wie die neuen Herausforderungen im Jugendschutz beleuchtet. Die Fraktion der Bürger-Union beantragt deshalb zusätzlich mittels einer Vorlage die Vorgehensweise beziehungsweise Strategie bezüglich des KCanG und seiner Auswirkungen auf die Stadt Ratingen zu entwickeln.