Anwohner fühlt sich schikaniert
Ugur Baydar parkt an der Talstraße auf einem unbefestigten Sandstreifen — und kassiert dafür einen Strafzettel nach dem anderen.
Mettmann. Der Gemüsehändler dürfte auf der Strafzettel-Hitliste der Stadt Mettmann ganz oben stehen: „Es sind jedes Mal 20, 30 oder 50 Euro. Ich schätze, da sind in den letzten drei Jahren 1500 bis 2000 Euro zusammengekommen.“ Der türkischstämmige Mettmanner betreibt einen Obst- und Gemüsemarkt an der Kleinen Mühlenstraße in der Innenstadt. Seit vier Jahren wohnt er mit seiner Ehefrau Hacer und den drei Kindern an der Talstraße 139.
Ugur und Hacer Baydar, Anwohner der Talstraße
In den ersten Jahren gab es kaum Strafzettel, „ich habe vielleicht 40 Euro pro Monat bezahlen müssen.“ Sie ergänzt: „Letzten Monat waren es 210 Euro, in den vier Jahren, in denen wir hier wohnen, ist so viel Geld zusammen gekommen, dass man davon einen gebrauchten Kleinwagen kaufen könnte. Das gilt auch für unsere Nachbarn. Die beschweren sich auch schon seit Jahren.“
Ugur Baydar fühlt sich von eifrigen Mitarbeitern der Stadt regelrecht verfolgt: „Einer kommt sogar alleine. Ich dachte, die müssten zu zweit sein“, wundert er sich. Mindestens einmal habe er sich auch über diesen Mitarbeiter beschwert. „Der kam wieder abends alleine, machte Fotos, und als ich ihn darauf ansprechen wollte, sprang er hastig in sein Auto, raste davon und hätte mich fast überfahren. Meine Frau und ihre Freundin haben das gesehen.“
Ortstermin: Das Haus der Baydars liegt stadtauswärts links oben am Hang und ist nur über Trittstufen von der Talstraße aus zu Fuß zu erreichen. Hinter seinem und den anderen fünf Häusern an diesem Straßenabschnitt verlaufen Bahngleise; der Straßenzug ist verkehrlich nicht erschlossen. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist eine Hundeschule mit einem kleinen unbefestigten Parkplatz. Ansonsten ist dort nur ein breiter asphaltierter Fußweg und rechts davon (von der Fahrbahn abgewandt) ein unbefestigter Sandstreifen. Auf diesem Sandstreifen parken die Anwohner. Und hier erhalten Baydar und seine Nachbarn regelmäßig Bußgeldbescheide. Der Vorwurf: „Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg.“ Festgestellt hat das ein städtischer Mitarbeiter am Mittwoch, 27. Dezember, 20.21 bis 20.31 Uhr. „Die kommen selbst am Wochenende und an Feiertagen“, klagt Ugur Baydar. Und: „Wir parken nicht auf dem Gehweg, sondern auf dem Sandstreifen.“
Der Gemüsehändler hat zwei Fahrzeuge, einen Pkw und einen VW-Bus, mit dem er seine Ware transportiert. Den Bus stelle er so oft es geht abends bei der Hundeschule ab, der Pkw stehe auf dem Sandstreifen. Er beteuert, dass er alles unternommen habe, um sich gütlich mit der Stadt zu einigen. Er sei höflich gewesen, habe gefragt, ob man nicht einfach ein Auge zudrücken könne: „Wir behindern doch niemanden, wenn wir auf dem Sandstreifen parken, keinen Radfahrer und keinen Fußgänger“, sagt er. Und ergänzt: „Ich stehe dort abends nach Geschäftsschluss ab 19.30 bis etwa 1.30 Uhr, danach fahre ich zum Großmarkt.“ Auch nach Anwohnerparkausweisen habe er gefragt — vergeblich.
Zu guter Letzt habe er ein Gespräch mit der Leiterin des Ordnungsamts, Kirsten Kaufung, und mit Bürgermeister Thomas Dinkelmann geführt. „Die haben mir gesagt, ich solle abends, wenn es nichts kostet, in der City parken und zu Fuß nach Hause gehen“, ärgert er sich. „Das geht doch nicht. Ich habe Frau und Kinder. Was ist, wenn die krank werden? Soll ich dann erst 20 Minuten zu meinem Auto laufen?“
Das Ordnungsamt lässt über das Presseamt mitteilen: „Für die Häuser in dem genannten Bereich mögen sowohl für die Bewohner als auch für Besucher keine ausreichenden Parkmöglichkeiten vorhanden sein. Das Parken entgegen der Vorgaben aus der Straßenverkehrsordnung wird nicht toleriert. Dabei handelt es sich zumeist um Parken auf Gehwegen und in Busspuren. Die Anwohner verfügen nach hier vorliegenden Kenntnissen jeweils über eine Garage im Bereich des dort ansässigen Chinarestaurants. Dass die Bewohner teils über mehr als ein Fahrzeug verfügen, geht nicht zu Lasten der Stadtverwaltung. Der Einsatz der Mitarbeiter im Außendienst ist bei Bedarf zu jeder Tages- und Nachtzeit möglich. In der Regel finden Kontrollen in der Zeit von circa 7 bis circa 22 Uhr statt.“