Halter bekommen entlaufene Hunde meist schnell zurück
Tierschutzverein fordert Kastrationspflicht für Freigängerkatzen.
Mettmann. Exakt 123 Fundtiere hat der Mettmanner Tierschutzverein im vergangenen Jahr betreut. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht hervor, den der Vereinsvorsitzende Wolfgang Kohl bei der Jahreshauptversammlung am Donnerstag vorlegte. Bei mehr als 50 der Fundtiere handelte es sich um Katzen, außerdem wurden 32 Hunde registriert.
Neben anderen Haustieren kümmerte sich der Verein auch um eine Reihe Wildtiere: Insgesamt sieben Füchse sowie eine Fledermaus und ein Siebenschläfer gehören zu den Tieren, die einen Eintrag im Fundbuch erhielten. „Die aufgefundenen Wildtiere haben wir meist sofort oder nach tierärztlicher Behandlung freigelassen“, berichtete Kohl. Allerdings habe man als Tierschützer auch hin und wieder mit Fundtieren zu tun, die trotz ärztlicher Versorgung sterben oder eingeschläfert werden müssen. Der Großteil der Haustiere konnte wieder an die Besitzer zurückgegeben werden. Bei Hunden findet sich der Eigentümer meist noch am gleichen Tag. „Auf einen freilaufenden Hund wird man eben schneller aufmerksam als auf eine streunende Katze“, so der Vorsitzende. Bei Katzen komme es zudem häufiger vor, dass der Besitzer sich nicht ermitteln lässt. Einige Fundtiere verbleiben dann bei den Findern, werden weitervermittelt oder vorübergehend im Tierheim untergebracht.
Neben der Betreuung der Fundtiere hat sich der Verein 2015 weiter um die halbwilden Katzen in Mettmanns Außenbereichen gekümmert.
In Löffelbeck lebt nach wie vor eine „Katzenkolonie“, die von Vereinsmitgliedern auch gefüttert wird. Momentan handelt es sich dabei um fünf Katzen. Im Zusammenhang mit den freilebenden Katzen betonte Kohl, dass es nicht im Interesse des Vereins liege, die freilebenden Tiere einzufangen, zu kastrieren und an die Tierheime zu übergeben.
„Der von uns bei der Stadt eingereichte Antrag auf Kastrationspflicht bezieht sich auf Freigängerkatzen, die in privaten Haushalten leben“, erklärte er. Eine solche Regelung ist bereits in Düsseldorf und Wülfrath in Kraft getreten und soll die unkontrollierte Vermehrung freilaufender Hauskatzen verhindern. Wild lebende Katzen sind nicht betroffen. Im Verein bedauert man, dass der von ihnen formulierte Bürgerantrag im Stadtrat nicht zur Abstimmung angenommen wurde. „Vielleicht haben wir uns missverständlich ausgedrückt oder im Rat wurde etwas verwechselt“, mutmaßte Kohl.
Für dieses Jahr plant der Verein die Teilnahme an der Jahreshauptversammlung des Landestierschutzverbandes. Auch einen Infostand zu Tierschutzanliegen soll es geben. Der bisherige Vereinsvorstand wurde dazu wiedergewählt.